Grünes Licht für die CO2-Speicherung in Deutschland
Auf dem Weg zur Klimaneutralität bis 2045 sind die Vermeidung und Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen wie CO2 zentral. Trotz aller Anstrengungen und weiterer technologischer Innovationen wird es aber auch in Zukunft Emissionen geben, die nicht oder nur schwer durch verfügbare Technologien vermieden werden können - etwa in manchen Industriebranchen oder der Abfallwirtschaft. Damit auch diese Bereiche Klimaneutralität erreichen können, sollen mit der Novellierung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes (KSpG) die Anwendung von CCS und CCU sowie der Transport und die Offshore-Speicherung von CO2 in Deutschland rechtssicher ermöglicht werden.
Im Fokus: Branchen mit schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen
CCS steht für Carbon Capture und Storage, zu Deutsch: CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung. CCU ist die Kurzform für Carbon Capture and Utilization und steht für die Abscheidung, den Transport und anschließende Nutzung von CO2. Eingesetzt werden sollen CCS/CCU-Technologien insbesondere in Branchen mit schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen. Dazu gehören Prozesse, die man weder in Gänze anders lösen noch unmittelbar auf Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Wasserstoff umstellen kann.
CCS/CCU-Technologien dürfen nicht zur Verlängerung von fossilen Geschäftsmodellen führen
Klar ist aber: Die CCS/CCU-Technologien sind eine notwendige Ergänzung im Instrumentenmix der Klimaschutzpolitik, dürfen jedoch nicht zur Verlängerung von fossilen Geschäftsmodellen führen. Deshalb wird eine Förderung von CCS/CCU auf Branchen mit schwer oder nicht vermeidbaren Emissionen begrenzt. Zudem müssen bei CCS/CCU die strengen gesetzlich vorgeschriebenen Umwelt- und Naturschutzvorgaben eingehalten werden.
„Wir werden die Offshore-Speicherung von CO2 erlauben; Meeresschutzgebiete nehmen wir aber ausdrücklich davon aus. Mit der Erlaubnis schließen wir zu unseren europäischen Nachbarn wie Norwegen und vielen weiteren Staaten auf. Wir stellen uns so der Verantwortung beim Umgang mit Treibhausgasemissionen, die wir als großes Industrieland in Europa haben“, sagte Bundesminister Habeck dazu.
Novelle enthält eine Opt-in-Klausel für die Onshore-Speicherung von CO2
Aufgrund von Rückmeldungen der Bundesländer ist in der Novelle des KSpG außerdem eine sogenannte Opt-in-Klausel für die Onshore-Speicherung von CO2 (also die Speicherung an Land) enthalten. Damit können einzelne Bundesländer auf ihrem Gebiet auch eine Onshore-Speicherung von CO2 zulassen.
Eckpunktepapier und Gesetzentwurf enthalten viele Konstanten, aber auch einige Änderungen im Vergleich zu den Entwürfen der beiden Dokumente aus dem Februar 2024, die sich im Rahmen der Ressortabstimmung und basierend auf den Rückmeldungen der Länder und Verbände ergeben haben. Eine ausführliche Zusammenfassung dazu lesen Sie hier.
Weiterführende Informationen:
- BMWK-Pressemitteilung: „Kabinett macht Weg frei für CCS in Deutschland“
- Eckpunkte der Bundesregierung für eine Carbon Management-Strategie
- Gesetzentwurf zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes
- FAQ zu CCS und CCU
- BMWK-Artikel: „CCU/CCS: Baustein für eine klimaneutrale und wettbewerbsfähige Industrie“
- Informationen der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) zur CO2-Speicherung