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Illustration: Erneuerbare Energien, Stromnetz und Verbraucher unter einer Lupe © BMWi

Was bedeutet eigentlich Planfeststellung?

Gib mir fünf! Was genau im entscheidenden fünften Schritt der Planung eines Übertragungsnetzes passiert und wer dabei ein Wörtchen mitzureden hat, erfahren Sie hier.

Darum geht´s: Fünf Schritte sind bei einem Netzausbau-Vorhaben nötig. Im letzten Schritt legt der Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) alle wichtigen Details der neuen Leitung fest, zum Beispiel den genauen Verlauf der Trasse.

Die Verfahrensschritte beim Netzausbau - von der ersten Idee bis zur fertigen Stromtrasse - lassen sich an einer Hand abzählen. Was kinderleicht klingt, ist in der Praxis ein komplexes Verfahren bei dem auch die Bürgerinnen und Bürger jederzeit mitreden dürfen.

Als Basis für den Netzausbau wird im ersten Schritt mithilfe von Ausblicken auf die Zukunft (Szenariorahmen) prognostiziert, wie das Netz in zehn oder fünfzehn Jahren aussehen muss, um bei sinkenden CO2-Emissionen und einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zuverlässig Strom liefern zu können. Die Szenariorahmen sind die Grundlage für die Erstellung eines Netzentwicklungsplanes (Schritt 2). Dieser dokumentiert, wo nach Meinung der vier Betreiber des großen Übertragungsnetzes (50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) Umbau-, Ausbau- und Modernisierungs-Maßnahmen notwendig sind, damit die Stromversorgung auch in Zukunft sicher bleibt. Die Bundesnetzagentur prüft die Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber.

Drei Schritte Bedarfsermittlung, zwei Schritte Genehmigungsverfahren

Im Bundesbedarfsplan (Schritt 3) werden anschließend Anfangs- und Endpunkte der notwendigen Leitungen aufgelistet, aber noch keine genauen Trassenverläufe. Diese werden erst in der Planfeststellungsphase festgelegt. Zuvor bestimmt die Bundesfachplanung (Schritt 4) aber erst einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor, in dem die Leitung verlaufen soll.

Netzausbau-Vorhaben "Bertikow-Pasewalk": Die Spannung steigt

Das Netzausbau-Vorhaben "Bertikow-Pasewalk" hat mit dem Start der Planfeststellung Anfang Juni 2019 bereits den letzten der fünf Schritte erreicht und die Spannung steigt: 2023 soll der auf 32 Kilometern Länge verlaufende Neubau in der bestehenden Trasse in Betrieb gehen und die Umspannwerke Bertikow (Brandenburg) und Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) verbinden. Notwendig wird das Vorhaben, da die Leistung der Erneuerbare-Energien-Anlagen in der Uckermark und in Vorpommern in den kommenden Jahren deutlich ansteigen wird. Die Übertragungskapazität der bestehenden 220 Kilovolt-Leitungen aus den 50er Jahren reicht dann nicht mehr aus, um den zukünftig an Land und auf dem Meer erzeugten Windstrom sowie den verbleibenden konventionell erzeugten Strom transportieren zu können.

Das passiert im Planfeststellungsverfahren

Doch was genau passiert nun eigentlich im fünften und letzten Schritt, bevor die Umsetzung des Netzausbau-Vorhabens mit der Nummer 11 starten kann? Der zuständige Übertragungsnetzbetreiber (in diesem Fall 50Hertz) schlägt in seinem Antrag auf Planfeststellung an die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, die geplante und mit 380 Kilovolt (kV) betriebene Freileitung zum großen Teil entlang der Bundesautobahn A 20 zu bauen. Der Antrag enthält immer auch alternative Verläufe, eine Einschätzung zu den Auswirkungen auf Menschen und Natur und eine detaillierte Technologieplanung: Wie hoch sollen die Strommasten sein und wie könnten sie aussehen? Die Bundesnetzagentur veröffentlicht den Antrag im Internet. Auf einer öffentlichen "Antragskonferenz" können anschließend die Inhalte des Antrages von allen Interessierten, insbesondere mit Bürgerinnen und Bürgern, diskutiert werden. Sie können beispielsweise Hinweise zum vorgeschlagenen Trassenverlauf geben.

Beschlossene Sache durch Bürgerbeteiligung

Ergebnis einer solchen Antragskonferenz ist ein sogenannter Untersuchungsrahmen. Er enthält Vorgaben an den Bauherren zur Überarbeitung und Ergänzung seines Vorschlages. Das können zum Beispiel Gutachten zum Vorkommen geschützter Tierarten innerhalb des geplanten Trassenverlaufes oder Untersuchungen zu weiteren vorgeschlagenen Aktivitäten sein. Der überarbeitete Antrag wird ebenfalls veröffentlicht und erneut mit allen Beteiligten diskutiert, damit nichts Wichtiges vergessen wird. Was letztendlich gebaut wird, prüft und entscheidet die Bundesnetzagentur zum Schluss mit dem Planfeststellungsbeschluss, der so etwas wie die Baugenehmigung für die neue Stromtrasse ist.

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