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Infografik: EEG-Umlage erfolgreich stabilisiert: Wie groß war der Einfluss der einzelnen Bestandteile auf die EEG-Umlage? © BMWi; Datenbasis: Öko-Institut e.V. Freiburg

So stabil ist die EEG-Umlage

Windenergie, Börsenstrompreis, Ausgleichsregelungen: Welche Faktoren haben die Entwicklung der EEG-Umlage beeinflusst? Eine neue Studie des Öko-Instituts geht der Frage auf den Grund – und legt erstmals offen, wie sich die einzelnen Bestandteile tatsächlich auswirken.

Die Entwicklung der EEG-Umlage, die den Ausbau der erneuerbaren Energien im Strommarkt finanziert, steht in Deutschland immer wieder im Fokus. Die EEG-Umlage, kurz für: Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, wird von Kunden über die Stromrechnung bezahlt. Neben der Frage, ob die EEG-Umlage zu hoch und wie sie zu senken sei, wird auch regelmäßig über die Ursache ihres Anstiegs spekuliert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat deshalb das Öko-Institut beauftragt, die tatsächlichen Gründe für die Entwicklung der EEG-Umlage in einer Studie zu analysieren.

EEG-Reformen machen sich positiv auf der Stromrechnung bemerkbar

Die EEG-Umlage ist zwischen 2010 und 2014 teilweise rasant um etwa 4,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gestiegen. Von 2014 bis 2018, hat sich die EEG-Umlage nur noch geringfügig um 0,5 ct/kWh erhöht. Heute zahlt ein Durchschnittshaushalt für Strom in etwa das gleiche wie 2014. Mit den grundlegenden Reformen der vergangenen vier Jahre ist es gelungen, die Kostendynamik zu durchbrechen und die EEG-Umlage und dadurch auch die Strompreise zu stabilisieren.

Börsenstrompreis versus EEG-Umlage

Mit annähernd 20 Prozent hat der Börsenstrompreis zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen. Er ist damit einer ihrer wichtigsten Einflussfaktoren. Denn: Strom aus erneuerbaren Energien wird größtenteils über die Strombörse verkauft. Fällt der Börsenstrompreis, sinken auch die Vermarktungserlöse für den erneuerbaren Strom. Diese Erlösminderung muss durch eine höhere EEG-Umlage gegenfinanziert werden. Nun ist der Börsenstrompreis seit 2010 stark gesunken. Allein dadurch stieg die EEG-Umlage bis 2018 um 0,8 ct/kWh. Für die Verbraucher ist jedoch die Summe aus dem Börsenstrompreis und der EEG-Umlage relevant (mehr dazu lesen Sie hier).

Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen

Zu knapp zwei Dritteln wird die EEG-Umlage von der Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen und zu gut einem Drittel von privaten Haushalten finanziert. Stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können eine teilweise Entlastung von der EEG-Umlage beantragen. Diese Ausnahmetatbestände haben jedoch nur geringfügig zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen. Insgesamt belief sich der Einfluss der sogenannten "Besonderen Ausgleichsregelung" auf 0,5 ct/kWh. Das entspricht 10 Prozent des Anstiegs der EEG-Umlage seit 2010. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen zahlt weiterhin die volle EEG-Umlage.

Die Solarenergie war bis 2014 eine sehr kostenintensive Erzeugungsform mit einem entsprechend hohen Beitrag zum Anstieg der EEG-Umlage. Das hat sich geändert: Seit 2014 werden zwar immer noch neue Solaranlagen gebaut, jedoch hat die Solarenergie seitdem nicht mehr zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen, weil unter anderem diese Technologie immer kostengünstiger wurde.

Die Trendwende wurde insgesamt durch das EEG 2014 eingeleitet und durch das EEG 2017 fortgesetzt. Das EEG 2014 gab Ausbaukorridore vor, konzentrierte den weiteren Zubau auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land sowie Photovoltaik und begrenzte den Zubau der vergleichsweise kostenintensiven Biomasse.

Die Windenergie wurde in den vergangenen vier Jahren am stärksten von allen Energieträgern ausgebaut

Windenergieanlagen auf See sind eine relativ junge Technologie mit entsprechend hohen Anfangskosten und Vergütungssätzen. So lässt sich erklären, dass insbesondere Wind auf See in den letzten Jahren zum Anstieg der EEG-Umlage beigetragen hat.

Doch schon jetzt sorgen die wettbewerblichen Ausschreibungen bereits dafür, dass die Kosten für neue Windenergie- und Photovoltaikanlagen drastisch fallen. Die aktuellen Ergebnisse der Ausschreibungen zeigen bereits Wirkung: In Zukunft werden Windenergie auf See und die ohnehin schon günstige Windenergie an Land ihre Kosten noch weiter senken können. So haben drei von vier Windparks auf See in der ersten Ausschreibungsrunde ein „Nullgebot“ abgegeben. Das bedeutet, dass sie bereits ab 2023 ohne EEG-Vergütung betrieben werden sollen. Bei Wind an Land lagen die Zuschläge für Windparks, die ab 2020 gebaut werden sollen, ebenfalls sehr niedrig - bei nur noch rund 4 ct/kWh.

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