Gute Aussichten: Haushalte profitieren von stabilen Strompreisen
Gute Nachrichten: Die sogenannte EEG-Umlage wird im nächsten Jahr um 0,088 auf 6,792 Cent pro Kilowattstunde (kWh) leicht zurückgehen. Die EEG-Umlage, kurz für: Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage, wird von Kunden über die Stromrechnung bezahlt und beträgt derzeit 6,88 Cent pro Kilowattstunde.
Bis 2014 ist die EEG-Umlage, teilweise rasant gestiegen (von 3,59 Cent/kWh im Jahr 2012 auf 6,24 Cent/kWh in 2014). Mit den grundlegenden Reformen der vergangenen vier Jahre ist es gelungen, die EEG-Umlage und dadurch auch die Strompreise zu stabilisieren.
Das macht sich positiv auf der Stromrechnung bemerkbar: Denn seit 2013 sind die Strompreise nur noch sehr langsam gestiegen, deutlich niedriger als die allgemeine Inflation. Gleichzeitig konnte der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch um 10 Prozentpunkte gesteigert werden, der höchste Anstieg in einer Legislaturperiode seit Einführung des EEG.
EEG-Reformen zahlen sich aus
Bundesministerin Brigitte Zypries: "Mit unseren Reformen in den letzten Jahren haben wir für stabile Strompreise gesorgt. Heute zahlt ein Durchschnittshaushalt für Strom in etwa das gleiche wie 2014. Und das bei einer deutlich höheren Stromerzeugung insgesamt aus erneuerbaren Energien. Das zeigt, dass wir die Kostendynamik beim Ausbau der Erneuerbaren durchbrochen haben – das ist schon gut, aber daran muss weiter gearbeitet werden."
Mit dem EEG 2014 und 2017 wurden die erneuerbaren Energien fit für die Zukunft gemacht. Das EEG 2014 hat Ausbaukorridore vorgegeben, konzentrierte den weiteren Zubau auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land sowie Photovoltaik (PV), schaffte Überförderungen ab und begrenzte den Zubau der vergleichsweise kostenintensiven Biomasse.
Das EEG 2017 führt diesen Ansatz konsequent fort. Schon jetzt sorgen die wettbewerblichen Ausschreibungen bereits dafür, dass die Kosten für neue Windenergie- und Photovoltaikanlagen drastisch fallen. Zum Beispiel sind die Vergütungen für PV-Freiflächenanlagen von 9,47 Cent/kWh Anfang 2015 auf 4,91 Cent/kWh in der letzten Ausschreibungsrunde gesunken.
Wie sich die EEG-Umlage berechnet
Die Übertragungsnetzbetreiber geben die Höhe der EEG-Umlage jeweils Mitte Oktober für das Folgejahr bekannt. Dabei stützen sie sich auf Prognosen etablierter Forschungsinstitute. Dazu werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Ob alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind, prüft die Bundesnetzagentur. Weichen die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben von den Prognosen ab, werden die Differenzbeträge auf dem sogenannten EEG-Konto erfasst und im Folgejahr mit der Umlage verrechnet (wie das EEG-Konto genau funktioniert, erfahren Sie hier).
Wozu dient die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Das geht so: Wer eine Solaranlage oder ein Windrad betreibt, vermarktet den Strom in der Regel selbst, zum Beispiel an der Strombörse, und erhält dafür eine Marktprämie. Die Marktprämie gleicht die Differenz zwischen den erzielbaren Markterlösen und der für den Betrieb der Anlage erforderlichen Vergütung aus. Der resultierende Differenzbetrag wird durch die EEG-Umlage auf die anderen Stromverbraucher umgelegt. Die privaten und gewerblichen Verbraucher tragen über die Umlage also den Ausbau der erneuerbaren Energien mit.
Die Lasten werden fair verteilt: Zu knapp zwei Dritteln wird die EEG-Umlage von der Wirtschaft und zu gut einem Drittel von privaten Haushalten finanziert. Stromintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können eine Ausnahmeregelung auf teilweise Entlastung von der EEG-Umlage beantragen. Der Trend dazu ist weiter leicht rückläufig: 2.252 stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen haben für 2018 einen Antrag auf teilweise Befreiung von der EEG-Umlage gestellt. Diese Unternehmen tragen aber dennoch mit über 600 Millionen Euro zur Finanzierung des EEG bei. Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen zahlt weiterhin die volle EEG-Umlage.
Was hat der Strompreis mit der Börse zu tun?
Einer der Gründe für die im kommenden Jahr sinkende Umlage ist der gestiegene Börsenstrompreis. Die Strompreise an der Strombörse sind heute höher als vor einem guten Jahr. Dadurch ist der erneuerbare Strom mehr wert. Durch die höheren Markterlöse verringert sich die Marktprämie, welche die Differenz zwischen der Vergütung und dem Markterlös des erneuerbaren Stroms ausgleicht. Die Folge: Je höher der Börsenstrompreis und damit die Vermarktungserlöse, desto niedriger die Marktprämien und damit die EEG-Umlage.
Für den Geldbeutel der Stromkunden ist die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage relevant: Diese Summe erreichte 2013 mit 10,55 Cent/kWh ihren Höchststand. Auch im Jahr 2018 wird sie dieses Niveau mit 10,13 Cent/kWh voraussichtlich unterschreiten. Von dieser Stabilisierung profitieren vor allem die Privathaushalte: Zwischen 2013 und 2017 sind die Haushaltsstrompreise um durchschnittlich nur 0,3 Prozent gestiegen – deutlich niedriger als die allgemeine Inflation.
Anteil von Strom aus Wind, Wasserkraft, Sonne oder Erdwärme erhöht sich
Gleichzeitig wuchs der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch schneller als je zuvor. Im Jahr 2013 lag er bei 25 Prozent. Im ersten Halbjahr 2017 ist er bereits auf 35 Prozent gestiegen (vorläufige Berechnung). Folglich hat sich der Ausbau der erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Und wird dies auch weiterhin tun: Für das Jahr 2018 rechnen die Netzbetreiber mit einem weiteren Zubau von Erneuerbaren-Anlagen in Höhe von 8.000 Megawatt. Dadurch steigt die erwartete Erzeugungsmenge aus erneuerbaren Energien auf 204 Terawattstunden.
Verbraucher sollten Tarife vergleichen, um davon zu profitieren
In den vergangenen Jahren konnten Stromversorger ihren Strom aufgrund der sinkenden Börsenstrompreise zu immer günstigeren Konditionen beschaffen. Damit diese Kostensenkungen auch bei den Kunden ankommen und diese am Ende tatsächlich von günstigen Strompreisen profitieren, kommt es auch in Zukunft entscheidend darauf an, dass sie regelmäßig Stromtarife vergleichen und ggf. ihren Stromvertrag oder -lieferanten wechseln. Gerade jetzt lohnt sich der Blick in den Briefkasten: Spätestens sechs Wochen vor Ende des Jahres müssen die Unternehmen Preisänderungen öffentlich machen.