Erneuerbare Energien: Der Wettbewerb ist eröffnet
Seit Jahresanfang gilt das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) und die wichtigste Neuerung – wettbewerbliche Ausschreibungen für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien – findet bereits Anwendung: Die erste reguläre Ausschreibung für Solaranlagen endete vor wenigen Tagen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) wertet derzeit die Gebote aus und wird in Kürze die Ergebnisse veröffentlichen. Darüber hinaus gaben die BNetzA und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in der vergangenen Woche die Bedingungen für die erste deutsche Ausschreibung für Windenergieanlagen auf See bekannt.
Beide Ausschreibungen – die für Solaranlagen über 750 Kilowatt (kW) und die für Offshore-Windparks – stehen für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung erneuerbarer Energien. Die Vergütung für Strom aus Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen wird nicht mehr wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt. Dabei gilt: Wer am wenigsten für den wirtschaftlichen Betrieb einer Anlage fordert, wird gefördert. Die Ausschreibungen sollen für mehr Wettbewerb sorgen und den Ausbau der Erneuerbaren kosteneffizienter und planbarer gestalten.
Pilotausschreibungen: Förderhöhe sinkt deutlich
Das neue Vergabemodell wurde bereits erfolgreich getestet: Seit 2015 fanden sechs Pilotausschreibungen für Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen, also große Solarparks, statt. Das wettbewerbliche Verfahren zeigte Wirkung: Die Förderhöhe sank um rund 25 Prozent, wie unsere Infografik verdeutlicht. Was den Ausschreibungsprozess selbst betrifft, konnten in den sechs Pilotrunden umfangreiche Erfahrungen gesammelt werden, die nun den Ausschreibungen in den anderen Technologien zugutekommen. "Unsere Erfahrungen sind in den Gesetzgebungsprozess zum EEG 2017 eingeflossen und haben zu einer Vereinfachung der Verfahren für die Bieter geführt", sagte Jochen Homann, Präsident der BNetzA.
Damit auch kleinere Mitbieter gute Chancen haben und die Akteursvielfalt der deutschen Energiewende erhalten bleibt, gelten für Bürgerenergiegesellschaften und Energiegenossenschaften erleichterte Bedingungen: Sie müssen bei Ausschreibungen im Bereich der Windenergie keine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen und sparen dadurch im Vorfeld der Ausschreibung hohe Kosten. Kleine PV-Anlagen bis 750 kW sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Solaranlagen auf Dächern (zum Beispiel auf privaten Ein- und Zweifamilienhäusern) erhalten weiterhin eine feste, gesetzlich geregelte Zahlung pro erzeugter Kilowattstunde Strom.
Erste grenzüberschreitende Ausschreibungen durchgeführt
Mit dem EEG 2017 wird die Energiewende auch grenzüberschreitend verankert: Die Förderung von erneuerbaren Energien soll im Umfang von fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen mit Standort in anderen Mitgliedstaaten geöffnet werden. Erste Erfahrungen wurden im Rahmen einer Pilot-Kooperation über die gegenseitige Öffnung von Ausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen mit Dänemark gesammelt. Die erste Ausschreibung mit einem Ausschreibungsvolumen von 50 Megawatt (MW) ist inzwischen abgeschlossen. Beteiligen konnten sich Anlagen mit Standort in Deutschland und Dänemark. Den Zuschlag erhielten dänische Anlagen. Mehr dazu lesen Sie im Hintergrundpapier der BNetzA und auf der Internetseite der dänischen Energieagentur.
Aufbauend auf diesen Erfahrungen sind weitere grenzüberschreitende Ausschreibungen geplant. 2017 soll die Kooperation um den Bereich Windenergie an Land erweitert werden.
Die nationalen Ausschreibungstermine 2017
In diesem Jahr werden weitere nationale Ausschreibungen folgen:
- Windenergie auf See: Das Verfahren zur Ausschreibung mit einem Ausschreibungsvolumen von 1.550 MW ist am 30. Januar eingeleitet worden (mehr dazu hier). Die Gebote können bis zum 3. April 2017 abgegeben werden.
- Windenergie an Land: Der erste Gebotstermin für Onshore-Windenergieanlagen ist der 1. Mai 2017. 800 MW beträgt das Volumen in dieser Runde. Die Bekanntgabe wird Anfang März erfolgen. Weitere Ausschreibungen in diesem Jahr sind für den 1. August und den 1. November 2017 geplant. Grundsätzlich sind Ausschreibungen ab einer installierten Leistung von 750 kW vorgeschrieben. Ausgenommen sind Pilotanlagen, mit denen innovative Technik erprobt wird.
- Solarenergie: Die nächsten Gebotstermine für Ausschreibungen von Solaranlagen sind der 1. Juni und der 1. Oktober 2017. Die BNetzA wird die Informationen dazu jeweils sechs bis acht Wochen vorher veröffentlichen.
- Biomasse: Der erste Gebotstermin für Biomasseanlagen ist der 1. September 2017. Zu diesem Termin werden 150 MW ausgeschrieben. Die Bekanntgabe erfolgt Anfang Juli 2017.