Stromnetze
Strommasten auf grüner Wiese © BMWi/ Holger Vonderlind

Neuerungen für mehr Transparenz und Akzeptanz

Er ist die Achillesferse der Energiewende – und betrifft die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ganz direkt: der Netzausbau. Das Bundeskabinett hat letzte Woche einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Planungsprozesse nachvollziehbarer und die Möglichkeiten für eine Teilerdverkabelung erweitert werden sollen.

Moderne und gut ausgebaute Stromnetze sind die Grundvoraussetzung dafür, dass die Energiewende gelingt. Damit unsere Stromversorgung sicher und bezahlbar bleibt, müssen mehrere tausend Kilometer Stromtrassen verstärkt oder neu gebaut werden. Nur so kann künftig Strom aus erneuerbaren Energien tatsächlich in jede Steckdose in Deutschland gelangen. Ziel des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist es deshalb, die Modernisierung und den Ausbau der Netze zügig voranzutreiben. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist nun gemacht: Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Bau von Stromleitungen transparenter und bürgernaher zu gestalten. Damit anstelle oberirdischer Freileitungen mehr Erdkabel eingesetzt werden können, sollen auch die Kriterien maßvoll erweitert werden, die für eine Teilerdverkabelung erfüllt sein müssen.

Mehr Zeit für Bürgerbeteiligung

Der Gesetzentwurf, den im nächsten Schritt der Bundestag beraten wird, sieht vor, dass der Turnus der Netzentwicklungsplanung künftig auf zwei Jahre gestreckt wird. Bislang werden die Pläne für den Ausbau der Stromnetze an Land und auf hoher See ("offshore") sowie der Gasnetze jedes Jahr angepasst. Mit dem Wechsel zu einem zweijährigen Rhythmus haben die Bürgerinnen und Bürger sowie alle weiteren Beteiligten in Zukunft mehr Zeit, sich bei den Entwürfen der Netzentwicklungspläne einzubringen. Die Planung wird auf allen Ebenen transparenter und nachvollziehbarer. So wird verhindert, dass sich Planungsprozesse wie bisher teilweise überlappen.

Mehr Möglichkeiten zur Teilerdverkabelung

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Möglichkeiten zu erweitern, um unterirdische Erdkabel von 380-Kilovolt-Höchstspannungsleitungen zu testen. Im Bereich der Übertragungsnetze, die Strom über weite Strecken transportieren, sind überirdische Freileitungen der Standard. Denn bei der Erdverkabelung sind noch viele Fragen ungeklärt. In Raesfeld im Münsterland hat der Übertragungsnetzbetreiber Amprion 2014 mit dem Bau des ersten unterirdischen Höchstspannungserdkabels begonnen. Mehr erfahren Sie auch im aktuellen Video der Bundesnetzagentur: "Erdkabel: Von der Theorie zur Praxis".

Der neue Gesetzesentwurf soll dazu beitragen, schneller umfassende Erfahrungen mit der neuen Technologie zu sammeln. Daher werden die Kriterien erweitert, die die Teilerdverkabelung eines Streckenabschnitts ermöglichen: Neben dem Abstand zwischen einer Siedlung und der geplanten Leitung werden künftig weitere Kriterien in die Betrachtung einbezogen: Wenn zum Beispiel Naturschutzgründe dafür sprechen oder etwa große Flüsse (sogenannte Bundeswasserstraßen) überquert werden, können die Höchstspannungskabel künftig teilweise unterirdisch verlegt werden. Außer für die bisherigen Pilotvorhaben, zu denen die sogenannten "Stromautobahnen" (HGÜ: Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitungen) zählen, soll die Teilerdverkabelung damit für weitere Pilotprojekte möglich werden, beispielsweise die Rhein-Querung der Niederrheinleitung zwischen Wesel und Utfort.

"Wir brauchen die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger"

Für Bundeswirtschaftsminister Gabriel ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Schritt, damit es beim Netzausbau weiter gut vorangeht: "Modernisierung und zügiger Ausbau der Stromnetze sind das A und O für eine erfolgreiche Energiewende. Dafür brauchen wir die Unterstützung der Menschen in Deutschland. Wir sorgen jetzt dafür, dass diese sich künftig besser in den Prozess der Planung der Netze einbringen und die damit einhergehenden Entscheidungen besser verstehen können. Planern und Behörden geben wir mit dem Gesetz außerdem mehr Möglichkeiten, Erdkabel auf Pilotstrecken in technisch und wirtschaftlich sinnvollen Abschnitten zu testen."

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