EU-Kommission gibt grünes Licht für EEG-Reform
Nun ist es offiziell: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG) ist mit dem EU-Beihilferecht vereinbar. Einen entsprechenden Beschluss hat die EU-Kommission am vergangenen Mittwoch gefasst. In dem nun abgeschlossenen beihilferechtlichen Verfahren hatte die Kommission geprüft, ob die im EEG 2014 vorgesehenen Förderinstrumente zum Ausbau erneuerbarer Energien den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt beeinträchtigen. In ihrer Mitteilung zum Ergebnis des Verfahrens betonte die Kommission, dass die Reform zur Verwirklichung der umwelt- und energiepolitischen Ziele der EU beitrage.
Durch die Genehmigung der EU-Kommission wird die grundlegende Reform des EEG erfolgreich abgeschlossen. Nachdem bereits Bundespräsident Joachim Gauck das EEG unterzeichnet hat, kann das neue Gesetz wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten. Die Reform des EEG stellt den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien auf eine neue Grundlage, die sowohl rechtlich als auch ökonomisch tragfähig ist.
Sie war notwendig, um die Rahmenbedingungen für den Ausbau der nachhaltigen Energiegewinnung an die Entwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen. Nach vierzehn Jahren erfolgreicher Förderung – das erste EEG ist im Jahr 2000 in Kraft getreten – stammt heute ein Viertel des hierzulande verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen. Allerdings haben sich im Laufe der Zeit auch Nachteile herauskristallisiert. Diese werden mit dem EEG 2014 nun "gestrichen".
Nachteil "Kostenexplosion" gestrichen: Die Kostendynamik wird durchbrochen
Bedingt durch den schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien ist die EEG-Umlage in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Diese gefährliche Kostendynamik wird mit dem neuen EEG durchbrochen: So werden Überförderungen abgebaut, Vergütungen abgesenkt und Boni gestrichen. Die durchschnittliche Vergütung für erneuerbare Energien sinkt von derzeit ca. 17 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf künftig ca. 12 Cent/kWh für Neuanlagen. Allerdings ist der Vertrauensschutz gewährleistet: Für Betreiber bestehender Anlagen ändert sich nichts. Die Stromproduktion wird weiter nach dem Fördersatz vergütet, der bei der Inbetriebnahme gültig war.
Die "Lernkurve" bei der Entwicklung erneuerbarer Energien hat auch gezeigt, welche Technologien sich langfristig rechnen. Dementsprechend wird die Förderung auf wettbewerbsfähige, kostengünstige Technologien konzentriert: Der Zubau der kostenintensiven Biomasse wird verlangsamt, Sonne und Wind haben Vorrang.
Nachteil "Ungesteuerter Ausbau" gestrichen: Der Ausbau wird planbarer
Bisher galt die Devise "je schneller, desto besser". Ab jetzt gilt: "je planbarer und berechenbarer, desto besser". Erstmals erfolgt eine Steuerung des Erneuerbaren-Ausbaus, um ihn mit dem Netzausbau, der notwendigen Reform des Strommarktes und den anderen Bausteinen der Energieversorgung besser zu verzahnen. Denn im komplexen Getriebe der Energiewende müssen die Zahnräder ineinandergreifen. Erstmals werden daher für Wind- und Solarenergie sowie Biomasse verlässliche Ausbaukorridore definiert. Wie viele und vor allem wo Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland zugebaut werden, darüber informiert zukünftig das sogenannte EEG-Anlagenregister, eine zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur.
Nachteil "Produce and forget" gestrichen: Die Erneuerbaren werden marktfähiger
Als dominierende Energiequelle der Zukunft müssen sich Sonne, Wind und Co. Angebot und Nachfrage stellen. Über die Förderhöhe soll immer mehr der Markt entscheiden: Sie soll daher ab 2017 wettbewerblich über Ausschreibungen bestimmt werden, um die kostengünstigsten Projekte der jeweiligen Technologie zu realisieren. Dabei wird sichergestellt, dass auch kleine Anbieter und Bürger-Genossenschaften zum Zuge kommen. Ebenfalls neu ist, dass Ökostrom-Produzenten sich künftig schrittweise selbst um ihre Abnehmer kümmern müssen – von "produce and forget" zu Direktvermarktung. Strom aus neuen größeren Anlagen (über 500 kW bis 2016 und über 100 kW ab 2016) muss künftig selbst vermarktet werden und wird dann nur noch über die Marktprämie gefördert.
Nachteil "Viele Lasten für immer weniger Schultern" gestrichen: Die Lasten werden besser verteilt
Der Umbau unserer Energieversorgung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, deshalb werden alle angemessen an den Kosten beteiligt. Das heißt zum Beispiel: Ausnahmen bei der EEG-Umlage gelten nur noch für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Diese Regelung sorgt dafür, dass hierzulande Wohlstand und Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.
Erstmals wird künftig auch der Eigenverbrauch mit einer reduzierten EEG-Umlage belegt. Wer eine Photovoltaikanlage installiert und ganz oder teilweise den erzeugten Strom selbst verbraucht, muss für den selbst verbrauchten Strom bis Ende 2015 30 Prozent, ab 2016 35 Prozent und danach 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Eine Ausnahme bilden Kleinanlagen bis zehn Kilowatt. Hier wird der Eigenverbauch – etwa von Eigenheimbesitzern - nicht belastet, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Megawattstunden im Jahr nicht überschreitet. Die neuen Regelungen gelten allerdings nur bei Neuanlagen; die bisherigen Eigenstromversorger genießen Bestandsschutz. Die Beteiligung an der EEG-Umlage ist deshalb so wichtig, weil die zunehmende "Flucht" von immer mehr Eigenstromversorgern aus dem Solidaritätsbeitrag für den Erneuerbaren-Ausbau die übrigen Verbraucher umso mehr belastet. Außerdem: Wer heute günstigen Ökostrom erzeugt und einen Teil selbst verbraucht, profitiert von der "Lernkurve" der letzten Jahre - es ist also nur konsequent, ihn auch an den Kosten für diese technologische Entwicklung zu beteiligen.
Die Neuausrichtung in der Förderung des Erneuerbaren-Ausbaus bildet den Grundstein für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung in Deutschland. Nun stehen weitere wichtige Maßnahmen an. Dazu zählen die Steigerung der Energieeffizienz, die Neugestaltung des Stromsektors sowie der Netzausbau. Wie diese Projekte zeitlich und inhaltlich miteinander verzahnt werden, zeigt die Bundesregierung in ihrer "10-Punkte-Energie-Agenda".