Aufnahme eines Hauses mit einer Wärmebildkamera sowie Auszüge eines Energieausweis Energieeffizienz macht sich bezahlt. © Dalmatin.o / fotolia.com

Neue Energieausweise für Gebäude leichter ablesbar

Energieeffizienzklassen wie A+ oder G gibt es ab 1. Mai nicht nur für Kühlschränke und Flachbildfernseher. Auch auf neuen Energieausweisen für Gebäude hält diese Einteilung ab 1. Mai Einzug. Verbraucher können so leichter vergleichen.


Zum 1. Mai tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Darin wird auch der Energieausweis für Gebäude verbessert. So werden die energetischen Kennwerte künftig nicht mehr nur auf einer Farbskala von grün bis rot dargestellt, sondern zusätzlich einer von neun Effizienzklassen zugeordnet.

Ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Elektro- und Haushaltsgeräten im Elektronikmarkt um die Ecke reicht die Skala von A+ (niedriger Energiebedarf / -verbrauch) bis H (hoher Energiebedarf / -verbrauch). Diese Einteilung gilt für Wohngebäude und orientiert sich am heutigen Verbrauch. Klasse A beispielsweise entspricht dabei etwa dem ab 2016 geltenden Neubaustandard. Die Klassenzuordnung gilt für neu ausgestellte Ausweise. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen behalten ihre Gültigkeit.

Wie in Ausgabe 11 berichtet müssen die wichtigsten energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis zudem schon in der Immobilienanzeige genannt werden. Verkäufer und Vermieter müssen den Energieausweis künftig auch bei der Besichtigung vorlegen. Nach Abschluss des Vertrags muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer beziehungsweise Mieter übergeben werden – zumindest in Kopie. Wenn ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vorliegt, muss die Effizienzklasse angegeben werden.

Parallel zu den Neuregelungen führen die Bundesländer ein Registriersystem und stichprobenartige Kontrollen ein. Erste Ergebnisse daraus berichten sie ab 2017 an die Bundesregierung.

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