Bild zeigt das Muster eines Energieausweises für ein Wohngebäude Seine Angaben müssen künftig in jede Immobilienanzeige: der Energieausweis. © BMWi

Immobilienanzeigen: Vermieter müssen ab 1. Mai Energiedaten nennen

Neue Regelung für alle Vermieter und Verkäufer von Immobilien: Ab Mai wird die Nennung von Kennzahlen aus dem Energieausweis in Immobilienanzeigen Pflicht. Das macht unterschiedliche Objekte für Mieter von Anfang an vergleichbar.

Für Mieter ändert sich nichts, wohl aber für alle Vermieter und Verkäufer von Immobilien. Denn ab 1. Mai 2014 müssen alle Immobilienanzeigen, die sie veröffentlichen, Informationen zum energetischen Zustand des inserierten Gebäudes enthalten. Das macht es Mietern viel leichter als bisher, den Energieverbrauch unterschiedlicher Objekte schon vor der Besichtigung zu vergleichen. Die größere Transparenz belohnt Vermieter, die in die Energieeffizienz ihres Gebäudes investiert haben.

Grundlage für die Angaben in den Inseraten ist der Energieausweis. Dieser ist bereits seit Sommer 2009 für fast alle Gebäude Pflicht. Die Verpflichtung gilt für alle Immobilieninserate in kommerziellen Medien wie etwa Zeitungen oder kostenpflichtigen Online-Portalen. Die wichtigsten Kenndaten aus dem Energieausweis müssen genannt werden. Bei Wohngebäuden gehören dazu:

  • der jeweilige im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr,
  • die Effizienzklasse, wenn ein neu ausgestellter Energieausweis mit Effizienzklasse vorliegt,
  • der im Energieausweis genannte wesentliche Energieträger der Heizung des Gebäudes (z. B. Öl, Gas, Fernwärme, Pellets, usw.),
  • das Baujahr des Gebäudes und
  • die Art des vorliegenden Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis).


Für Nichtwohngebäude (also zum Beispiel Gewerbeimmobilien) gelten zum Teil abweichende Regelungen. Wer die Angaben unterlässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld.

Die Regelung ist Teil der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014), die ab Mai in Kraft tritt. Mit ihrer Einführung gewinnt der Energieausweis für Gebäude auch darüber hinaus an Bedeutung. So sind Verkäufer und Vermieter künftig verpflichtet, den Ausweis bei Immobilienbesichtigungen vorzulegen. Nach Abschluss des Vertrages muss der Ausweis dann unverzüglich an den Käufer bzw. Mieter übergeben werden.

Ein energetisch saniertes Gebäude lohnt sich. Denn mit rund drei Vierteln machen die Heizkosten den größten Teil der Energiekosten eines Haushaltes aus. Weitere Informationen rund um energieeffizientes Bauen und Sanieren finden sich auf der Website der Kampagne "Die Hauswende". Diese wird gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesumweltministerium gefördert.

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