Straße mit Pfeil nach vorne und der Aufschrift Energiewende © Coloures-Pic / Fotolia.com

Kabinett beschliesst EEG-Reform

Gabriel: "Das ist der erste große Schritt für den Neustart der Energiewende."


Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat heute einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine Novellierung des EEG beschlossen. Mit dem Kabinettsbeschluss ist nun der Weg frei für das parlamentarische Verfahren.

"Wir haben in sehr kurzer Zeit die Voraussetzung für einen Neustart der Energiewende geschaffen", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. "Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in meinem Ministerium, vor allem aber Staatssekretär Rainer Baake für die tolle Arbeit unter einem immensen Zeitdruck." Auch den anderen Ressorts und den Verbänden, die sich an den Anhörungen beteiligt haben, gebühre Dank. "Ich weiß, dass wir ihnen mit den engen Terminvorgaben sehr viel abverlangt haben. Aber anders war der vorgegebene Zeitplan nicht zu halten."

Bereits am 1. April 2014 hatten sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder auf alle wesentlichen Reformvorschläge zum EEG, ihre Ziele und Instrumente geeinigt. Gabriel betonte, die Einigung sei ein großer Schritt für die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Energiewende. Sie schaffe die Möglichkeit, das erste große Reformvorhaben bei der Energiewende ohne zeitliche Verzögerungen noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Wenn Minister Abgeordnete der Regierungsfraktionen schnell über besonders wichtige Entscheidungen informieren wollen, gibt es dafür im Berliner Politikbetrieb ein eingeführtes Format: Den sogenannten "Liebe-Freunde-Brief". Nach der Verständigung mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten über die Grundzüge des neuen EEG hat Sigmar Gabriel einen solchen Brief an alle Bundestagsabgeordneten geschrieben. Darin erläutert der Minister, welche Veränderungen am ursprünglichen Gesetzentwurf verabredet wurden. Und legt auch dar, was das – bei allen Unwägbarkeiten, die mit solchen Prognosen verbunden sind – für die Höhe der EEG-Umlage im Jahr 2020 bedeutet: Nach ersten Schätzungen geht es um 0,2 Cent/kWh.

Die grundlegende Reform des EEG hat folgende Ziele: Zum einen soll mithilfe von verbindlichen Ausbaukorridoren der Ausbau der Erneuerbaren Energien für alle Beteiligten planbarer werden. Zudem geht es darum, den weiteren Kostenanstieg spürbar zu bremsen. Mit der Novelle des EEG sollen die Erneuerbaren Energien außerdem stärker an den Markt herangeführt werden.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien geht weiter: kosteneffizient und planvoll

Mit dem neuen EEG sollen die Erneuerbaren Energien kosteneffizient ausgebaut werden: Bestehende Überförderungen werden abgebaut und die Vergütungen stufenweise gesenkt. Während die durchschnittliche Vergütung für Erneuerbare Energien derzeit ca. 17 Cent/kWh beträgt, werden neue Anlagen 2015 im Schnitt nur ca. 12 Cent/kWh erhalten. Dazu soll der weitere Ausbau auf die kostengünstigen Technologien, Windenergie an Land und Photovoltaik, konzentriert werden.

Der Ausbaukorridor für erneuerbare Energien wird im Gesetz verbindlich festgelegt: Durch die Novelle des EEG soll der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. Pro Technologie werden konkrete Mengenziele für den jährlichen Zubau eingeführt. Bei Photovoltaik und bei Windenenergie an Land beträgt der jährliche Zubau 2.500 Megawatt. Neue und leistungsfähigere Windkraftanlagen, die alte ersetzen („Repowering“), werden auf den Wert nicht angerechnet. Die Förderung der Windenergie an Land ist zudem so ausgestaltet, dass auch windschwächere Standorte im Süden und Westen Deutschlands eine Chance auf den weiteren Ausbau von Windenergie haben.

Bei Windenergie auf See ist die Installation von 6,5 Gigawatt bis 2020 und 15 Gigawatt bis 2030 geplant. Um sicherzustellen, dass die Windkraftanlagen auf See bis 2020 auch wirklich die verabredete Leistung erbringen, wird es einen „Puffer“ von zusätzlichen 1,2 Gigawatt Netzanschlusszusagen geben.

Der Zubau von Biomasse wird auf jährlich ca. 100 Megawatt festgelegt. Im begrenzten Umfang ist die Erweiterung von Altanlagen zugelassen.

Erneuerbare Energien werden stärker in den Markt integriert

Ein Kernanliegen der EEG-Reform ist die verbesserte Integration der Erneuerbaren Energien in den nationalen und europäischen Strommarkt. Zu diesem Zweck werden Betreiber von größeren Neuanlagen verpflichtet, den von ihnen erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Diese Pflicht wird stufenweise eingeführt, damit alle Marktakteure sich darauf einstellen können. Sie betrifft zunächst nur größere Anlagen, wobei die Bagatellgrenze jährlich abgesenkt wird.

Die bisherige Managementprämie entfällt und wird in die Einspeisevergütung eingepreist; im Interesse der Marktintegration müssen außerdem in Zukunft alle neuen Anlagen fernsteuerbar sein.
Ab 2017 soll die Förderhöhe der Erneuerbaren Energien wettbewerblich über Ausschreibungen bestimmt werden. Dabei ist sichergestellt, dass auch Bürgerwindparks und genossenschaftliche Projekte in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

Besondere Ausgleichsregelung und Eigenstrom: Einigung mit EU-Kommission

Die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung, die derzeit etwa 2.000 Unternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage weitgehend ausnimmt, wird europarechtskonform weiter entwickelt. Die Bundesregierung hat sich dazu mit der EU-Kommission geeinigt und geht davon aus, dass das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz damit im Einklang steht mit den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU, die morgen beschlossen werden. Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, werden so auch weiterhin im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung entlastet. Nach der neuen Regelung werden dies künftig ca. 1.600 Unternehmen sein.

"Im Kern geht es dabei um sehr viele Arbeitsplätze", sagte Bundesminister Sigmar Gabriel. "Es geht nicht um Industrielobbyismus, es geht um Hunderttausende Arbeitsplätze in diesem Land." Deutschland habe derzeit eine industrielle Wertschöpfung von 23 Prozent, die man erhalten wolle. "Das ist der Grund, warum Deutschland besser dasteht als viele andere Länder", so Gabriel weiter.

Um den engen Zeitplan für die EEG-Reform nicht zu gefährden, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf ohne die Regelungen für die Besondere Ausgleichsregelung beschlossen. Morgen wird die EU-Kommission die neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien verabschieden. Danach wird die Bundesregierung einen Vorschlag zur Umsetzung dieser Regelungen in das EEG erarbeiten und im Mai im Kabinett beschließen.

Ehrgeiziger Zeitplan: Neues EEG soll ab 1. August gelten

Schaugrafik zeigt den Zeitplan der geplanten EEG-Reform im Jahr 2014 © BMWi
Der Zeitplan sieht vor, dass die Novelle nach dem nun vorliegenden Kabinettsbeschluss im Mai und Juni in Bundestag und Bundesrat beraten wird. Ende Juni soll dann der Bundestag und Mitte Juli der Bundesrat das Gesetz beschließen. Damit könnte das neue EEG wie geplant zum 1. August 2014 in Kraft treten.

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