Ausschreibungsmodell: Erfahrungen im Pilotprojekt sammeln
Spätestens 2017 soll die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die Erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Geplant ist, dass zunächst in einem Pilotvorhaben die Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen über Ausschreibungen ermittelt wird.
Über die möglichen Auswirkungen eines solchen Modells wird schon heute viel diskutiert. So stellte am Montag etwa der BUND in Berlin eine von ihm beauftragte Studie der Leuphana Universität Lüneburg vor. Die Autoren der Studie kommen in ihrer Analyse zu dem Schluss, dass kleinere private Investoren gegenüber den größeren Anbietern benachteiligt werden. Bürgerenergie werde daher kaum eine Chance haben, so Lars Holstenkamp von der Leuphana Universität.
Das Bundeswirtschaftsministerium nimmt die Sorgen ernst, glaubt aber, dass sie unbegründet sind. Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass Bürgerwindparks und genossenschaftliche Projekte auch in Zukunft einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Die Eigentümervielfalt bei den Investoren soll auf jeden Fall erhalten bleiben. Diese trägt nicht zuletzt wesentlich zur Erhaltung und Stärkung der Akzeptanz der Energiewende bei. Inwieweit eher große oder kleine Akteure im Rahmen einer Ausschreibung den Zuschlag für Förderberechtigungen erhalten, hängt von diversen Einflussfaktoren wie etwa der Marktstruktur und dem konkreten Design der Ausschreibung ab.
Mit dem neuen EEG sollen daher zunächst in dem Pilotvorhaben Erfahrungen mit einem Ausschreibungsmodell gesammelt werden. Der in der EEG-Novelle festgelegte Rahmen wird durch die Bundesnetzagentur konkretisiert werden.