Der Turbo für die Wasserstoffwirtschaft © Adobe Stock / www.freund-foto.de

Der Turbo für die Wasserstoffwirtschaft

Mit dem Wasserstoffbeschleunigungsgesetz hat das Bundeskabinett ein zentrales Gesetz für den Wasserstoffhochlauf beschlossen. Dass dieser schnell gelingt, ist vor allem entscheidend für eine klimafreundliche Industrie.

Die Industrie ist eine zentrale Säule der wirtschaftlichen Stärke Deutschlands und gilt als Garant für Wohlstand und gute Arbeitsplätze. Zugleich ist der Sektor Industrie aber auch für einen erheblichen Anteil der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Die Dekarbonisierung der Industrie ist darum ein wichtiger Schritt, um die Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Die große Herausforderung besteht darin, die Dekarbonisierung mit einem Erhalt der Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie zu verbinden.

Dafür brauchen wir klimafreundliche und CO2-arme Alternativen zu fossilen Energieträgern wie Gas und Kohle zu wettbewerbsfähigen Preisen. Klimafreundlich hergestellter Wasserstoff gilt als besonders vielfältig einsetzbarer Energieträger. Vor allem in der Industrie und teilweise im Verkehr kann sein Einsatz die Emissionen überall dort deutlich verringern, wo Energieeffizienz und die direkte Nutzung von Strom aus Erneuerbaren Energien nicht ausreichen.

Umfangreiche Maßnahmen für die Beschleunigung von Wasserstoffprojekten

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz ist Teil eines ganzen Pakets der Bundesregierung für Wasserstoffprojekte. Mit ihm sollen die Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft digital, schlanker und damit schneller werden. Denn die Zeit für den klimafreundlichen Wandel der Industrie ist knapp. Mit dem Gesetz können Elektrolyseure für die Wasserstoffherstellung und Terminals für den Import von Wasserstoff zügig in Betrieb gehen.

Infrastrukturvorhaben, die Wasserstoff erzeugen, speichern oder importieren, werden schneller zugelassen. Sie liegen nun auch rechtlich „im überragenden öffentlichen Interesse“ – ein Ansatz, der sich schon beim schnellen Ausbau der Erneuerbaren Energien bewährt hat. Davon profitieren unter anderem Elektrolyseure, die Wasserstoff mit Strom aus Erneuerbaren herstellen. Elektrolyseure verbrauchen jedoch viel Wasser, weshalb der Grundsatz des „überragenden öffentlichen Interesses“ für diese Anlagen nur dann uneingeschränkt gilt, wenn keine Wasserknappheit zu befürchten ist. Die Trinkwasserversorgung und für den Klimaschutz wichtige Gebiete dürfen nicht beeinträchtigt werden.

Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz im Einzelnen

Hierzu enthält das Gesetz auch Änderungen im Umwelt- und Vergaberecht, im Energiewirtschaftsgesetz, im Fernstraßen- und Raumordnungsgesetz sowie in der Verwaltungsgerichtsordnung. Dazu gehören unter anderem Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungsverfahren, digitale Genehmigungsverfahren, Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, beschleunigte Vergabeverfahren, beschleunigte Eilverfahren und ein geringerer Prüfaufwand bei der Modernisierung von Elektrolyseuren.

Ergänzend zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz sollen Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure durch eine Novelle der 4. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) einfacher werden. Für kleine Elektrolyseure bis fünf Megawatt (MW) fallen sie dann ganz weg. Zusätzlich entfällt und verschlankt sich die behördliche Prüfung durch eine Anpassung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVPG) im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV). Die Baurechtsnovelle soll außerdem Erleichterungen für Elektrolyseure im Bauplanungsrecht bringen. Als nächstes werden sich Bundesrat und Bundestag mit dem Gesetzesentwurf befassen.

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