Vorausschauen fürs Klima
Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist der Rahmen der nationalen Klimapolitik. Es enthält verbindliche nationale Klimaziele, mit denen Deutschland auch international Standards gesetzt hat. Die ambitionierte Zielmarke: Bis 2045 soll Deutschland treibhausgasneutral sein. Um das erreichen zu können, sieht das Gesetz auch umfassende Maßnahmenprogramme für den Klimaschutz vor (Klimaschutzprogramme). Sie enthalten die zentralen Maßnahmen der nationalen Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Viele Maßnahmen des aktuellen Klimaschutzprogramms sind bereits in der Praxis angekommen – darunter schnellere und bürokratiearme Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen oder für neue Flächen, auf denen solche Anlagen installiert werden können. Auch die Förderprogramme und Fördermaßnahmen für energetisches Bauen und Sanieren gehören dazu.
Umfassendes Klimaschutzprogramm zu Beginn jeder Legislaturperiode
Künftig muss die Bundesregierung zu Beginn jeder Legislaturperiode ein umfassendes Klimaschutzprogramm vorlegen und damit ihre klimaschutzpolitische Agenda unmittelbar mit Maßnahmen unterlegen. Wichtigstes Ziel ist es, die Treibhausgasemissionen zu mindern. Dafür ist jetzt eine in die Zukunft gerichtete, mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung ausschlaggebend. Mit dem neuen Bundes-Klimaschutzgesetz sind nun - anders als zuvor - zukünftige Entwicklungen und der Ausblick auf diese entscheidend.
Bisher hatte das Gesetz vor allem vergangene Zielverfehlungen im Blick, wenn es um die Ausrichtung der Klimaschutzmaßnahmen ging. Nun legt es den Fokus auf zukünftige Emissionen der jeweiligen Dekade - zunächst also für die Jahre 2021 bis 2030 und später für die Jahre 2031 bis 2040. So lässt sich besser als bisher überprüfen, ob Deutschland auf dem richtigen Weg ist oder Maßnahmen nachgeschärft werden müssen. Einmaleffekte, die in manchen Jahren auftreten können, fallen deutlich weniger ins Gewicht.
Deutschlands Klimaziele bleiben unverändert hoch
Die Treibhaugasemissionen sollen insgesamt verringert werden, unabhängig davon, in welchem Bereich (Sektor) sie entstanden sind. Damit wird zusätzlich die Flexibilität zwischen den Sektoren und die Gesamtverantwortung gestärkt. Dennoch müssen die verantwortlichen Bundesministerien weiterhin ihren angemessenen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele leisten.
Wichtig: Deutschlands Klimaziele bleiben mit dem neuen Bundes-Klimaschutzgesetz unverändert. Durch die Reform darf nicht eine Tonne CO2 mehr ausgestoßen werden als zuvor. Zwar zählt künftig die gemeinsame Treibhausgasminderung der Sektoren (zum Beispiel Verkehr, Gebäude, Energiewirtschaft), es wird aber weiterhin deutlich dargestellt, in welchen Bereichen wie viele Emissionen entstehen.
Rolle des Expertenrats für Klimafragen wird gestärkt
Das neue Gesetz stärkt auch die Rolle des bereits 2020 auf Basis des Klimaschutzgesetzes eingerichteten Expertenrats für Klimafragen (ERK). Dieser prüft die vom Umweltbundesamt vorgelegten Emissions- und Projektionsdaten und erstellt dazu eine Bewertung, welche die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag erhalten. Er stellt auch eine Unter- und Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen fest.
Zudem erhält der Expertenrat ein Mandat, um eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung passender Klimaschutzmaßnahmen einbringen zu können. Anfang Juni 2024 hat er den Überprüfungsmechanismus des neuen Bundes-Klimaschutzgesetzes erstmals angewandt und eine ausführliche Bewertung der Projektionsdaten für 2024 vorgelegt. Das Sondergutachten sollte auf Grundlage der Projektionsdaten 2024 (also anhand der Vorausberechnungen der Treibhausgasemissionen) feststellen, ob die Zielvorgaben des neuen KSG eingehalten oder verfehlt werden.
„Wir wollten genauer wissen, welche Risiken und Unsicherheit in unseren Berechnungen zur Klimaschutzwirkung bestehen. Der Expertenrat hat diese nun klar benannt. Diese Einschätzungen nehmen wir sehr ernst. Nur wenn wir Kurs halten, können wir das Klimaziel für 2030 erreichen“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister, Stefan Wenzel, dazu. Die Projektionsdaten 2024 zeigen, dass die Klimaziele 2030 grundsätzlich erreichbar sind, sofern die getroffenen Annahmen und Bedingungen realisiert werden können.
Der Bundestag hat die Novelle am 26. April verabschiedet. Nachdem der Bundesrat das neu gefasste Klimaschutzgesetz nun abschließend gebilligt hat, kann es nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die dafür nötige Ausfertigung durch den Bundespräsidenten steht noch aus.