Erneuerbare Energien
Herkunftsnachweisregister jetzt auch für Gas, Wärme und Kälte © Adobe Stock / reimax16

Herkunftsnachweisregister jetzt auch für Gas, Wärme und Kälte

Damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst für Energie aus Erneuerbaren entscheiden können, muss jedes EU-Land ein sogenanntes Herkunftsnachweisregister haben. Es zeigt anhand von Herkunftsnachweisen, woher die genutzte Energie kommt.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten in Artikel 19, Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen zu implementieren. Für Strom aus Erneuerbaren gibt es ein solches Register bereits, das beim Umweltbundesamt (UBA) geführt wird. Mit dem Herkunftsnachweisregister für Gas und Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher auch hier nun mehr Transparenz. Grundlage dafür sind die seit dem 1. Mai 2024 geltende Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) und das bereits Anfang 2023 beschlossene Herkunftsnachweisregistergesetz (HkNRG).

Elektronische Geburtsurkunde für Energie

Herkunftsnachweise (HKN) bescheinigen einem Anlagenbetreiber - ähnlich wie eine elektronische Geburtsurkunde - wo und wie eine bestimmte Energiemenge produziert und eingespeist wurde. Die Datenbank für Antrag, Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung der Herkunftsnachweise liegt (wie auch für Strom aus Erneuerbaren) ebenfalls in den Händen des Umweltbundesamtes. So ist sichergestellt, dass alle Herkunftsnachweise wirklich nur einmal genutzt werden können. Doppelvermarktungen sind ausgeschlossen. Die Verbraucher dürfen sich also auf die Angaben in Herkunftsnachweisen verlassen.

Die neue Verordnung enthält unter anderem Regelungen zur Registrierung von Anlagen im Herkunftsnachweisregister und zum Umgang mit Herkunftsnachweisen für Gas, Wärme oder Kälte. Sie legt die Mindestinhalte von Herkunftsnachweisen fest und regelt die Zuständigkeit des Umweltbundesamtes. Auch detaillierte Regelungen zur elektronischen Datenbank, zur Datenverarbeitung, zur Kommunikation und zur Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten sind Teil der GWKHV.

Herkunftsnachweise können auch gehandelt werden

Anlagenbetreiber können Herkunftsnachweise auch handeln - etwa zur Refinanzierung ihrer privaten Investitionen in Wärmewendeprojekte. Das könnte auch den Markthochlauf für umweltfreundlich produzierten Wasserstoff in der Phase unterstützen, in der das Wasserstoffkernnetz noch nicht verfügbar ist.

Mit der neuen Verordnung wurde die vollständige gesetzliche Grundlage für Aufbau und Betrieb des Herkunftsnachweisregisters für Gas und Wasserstoff sowie Wärme und Kälte aus Erneuerbaren geschaffen. Es wird nun technisch errichtet und soll zeitnah seinen Betrieb aufnehmen.

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