Nachhaltige Produkte bald EU-weit Standard
Mit der Verordnung will die EU vor allem die Vernichtung von sogenannten „noch gebrauchsfähigen Konsumartikeln“ wie Textilien und Schuhen stoppen.
„Die neue Ökodesign- Verordnung betrachtet dafür den gesamten Lebenszyklus von Produkten - vom Design über den Betrieb bis hin zur Reparatur oder zum Recycling. Sie besitzt daher großes Potenzial für die klimafreundliche Kreislaufwirtschaft und die Entstehung von grünen Leitmärkten“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.
Ökodesign gilt außerdem als wichtiger Aspekt für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie, die sich zukünftig immer mehr einer starken Kreislaufwirtschaft und der Wiedergewinnung von Rohstoffen widmen wird. Die neue Verordnung kann nun auf fast alle Produkte angewendet werden. Sie galt bisher nur für sogenannte „energieverbrauchsrelevante Produkte“. Das sind Geräte, die selbst Energie verbrauchen, erzeugen und übertragen oder den Verbrauch von Energie mittelbar beeinflussen.
Übergangsfristen von 18 Monaten für kleine und mittlere Unternehmen
Die neue Richtlinie enthält unter anderem Vorgaben zur Material-, Energie- und Ressourceneffizienz der Produkte und zum ökologischen Fußabdruck sowie zur Wasser-, Boden- oder Luftverschmutzung, die mit dem gesamten Lebenszyklus des Produktes verbunden sind.
Nach Inkrafttreten der Verordnung (voraussichtlich im 2. Quartal 2024) will die Europäische Kommission darauf basierende Produktregelungen zunächst für Möbel, Textilien und Schuhe, Eisen, Stahl, Aluminium, Reinigungsmittel und Chemikalien einführen. Übergangsfristen von 18 Monaten sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.
Die neue Ökodesign-Verordnung bringt viele Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie profitieren unter anderem von geringeren Stromverbräuchen und der Langlebigkeit ihrer gekauften Produkte. Ein digitaler Produktpass, ein Ökodesign-Label und ein Reparierbarkeits-Index sollen außerdem bei der Kaufentscheidung unterstützen.