Umweltfreundliche Häuser © Adobe Stock/Angelov

Reform macht Schluss mit Energiefressern

Raus mit alten Fenstern, Türen, Gasheizungen: Die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll vor allem die energetische Sanierung ordentlich ankurbeln. Das ist gut für die Energiewende und gefragter als je zuvor.

Die Bundesregierung hat die Förderung von energieeffizienten Gebäuden neu gestaltet und noch konsequenter auf Energieeinsparungen und Klimaschutz ausgerichtet. Dafür hat sie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu aufgestellt und weitere Energieeinsparmaßnahmen beschlossen. Klarer Schwerpunkt der BEG soll zukünftig die Förderung der energetischen Sanierung sein. Die Nachfrage nach Sanierungsmaßnahmen ist bereits nach Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine deutlich angestiegen.

Darum geht’s: Mit einer klaren Fokussierung auf Sanierung und leicht angepassten Fördersätzen soll die Effizienz des Programmes weiter gesteigert werden. Die zur Verfügung stehenden Steuermittel sollen zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt und damit die Fördereffizienz am höchsten sind. Das ist bei Sanierungen der Fall. Außerdem hilft die Sanierungsförderung den Bürgerinnen und Bürgern dabei, langfristig Geld zu sparen. Gerade alte Fenster, alte Außentüren oder alte Heizungsanlagen sind Energiefresser – und damit Kostenfaktoren.

Energieunabhängigkeit und Klimaschutz Hand in Hand

Je mehr und je schneller Gebäude energiesparend genutzt werden und fossile durch erneuerbare Energieträger ausgetauscht werden, desto unabhängiger wird Deutschland von Energieimporten aus dem Ausland, insbesondere aus Russland. Deshalb wird jegliche Förderung fossiler Heizungen in der BEG eingestellt. Im Gegenzug wird durch Boni für den „Heizungs-Tausch“ und für Wärmepumpen der Wechsel hin zu Erneuerbaren angeregt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck betont: „Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“.

Weiter gut gefüllte Fördertöpfe

Zeitlich wurde die Reform der BEG in zwei Schritten vollzogen: Bereits seit dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen für Komplettsanierungen bei der KfW. Am 15. August 2022 sind auch die neuen Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung beim BAFA in Kraft getreten. Im Herbst werden kleinere technische Anpassungen erfolgen.

Wichtig ist dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mitteln ein möglichst großes Investitionsvolumen zu stemmen, das vielen Menschen zur Verfügung steht. Es sind bis zu 14 Milliarden Euro im Fördertopf, zwölf bis 13 Milliarden Euro davon stehen allein für Sanierungen bereit. Zum Vergleich: 2021 wurden rund acht Milliarden Euro und 2020 rund fünf Milliarden Euro für die Sanierung ausgegeben. 2022 sind es bereits 9,6 Milliarden Euro für die Sanierungsförderung im Zeitraum von Januar bis Juli 2022.

Möglichst viele Menschen sollen profitieren können

„In Zukunft bekommt der oder die Einzelne etwas weniger an Förderung als vorher, aber dafür können viele Menschen von den Förderprogrammen profitieren“, erklärt Robert Habeck die Idee hinter der Reform in Zeiten hoher Energiekosten und ambitionierter Ziele beim Klimaschutz. Denn jetzt zu sanieren hilft, Kosten zu sparen und das Klima zu schützen.

Faktencheck dazu: Mehr als die Hälfte des Gebäudebestandes in Deutschland gilt mit Blick auf seine Energiebilanz als veraltet. Dazu kommt der um das 4,5-fache höhere Effekt von energetischen Sanierungen bei Energieeinsparungen und Klimaschutz im Vergleich zum Neubau.

Einen detaillierten Überblick zu den wichtigsten Neuerungen der BEG finden Sie hier zum Nachlesen, eine FAQ-Liste hier.

Bundeskabinett beschließt zwei Energieeinsparverordnungen

Energie einsparen helfen sollen auch weitere vom Kabinett beschlossene Energieeinsparmaßnahmen auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), darunter zum Beispiel die Absenkung der Mindesttemperatur in Büroräumen der öffentlichen Verwaltung auf 19 Grad. Außerdem müssen Gasversorger und Vermieter ihre Kundinnen und Kunden beziehungsweise Mieterinnen und Mieter ab diesem Herbst vorab über ihren voraussichtlichen Gasverbrauch und die damit verbundenen Kosten und möglichen Einsparpotentiale informieren.

Am 24. August hatte das Kabinett dazu zwei Energieeinsparverordnungen beschlossen. Mieter bekommen dadurch mehr Spielraum, um Energie einzusparen. Das Heizen von privaten Schwimm- und Badebecken mit Strom soll es dagegen nicht mehr geben. Unter den Maßnahmen sind unter anderem auch Temperaturabsenkungen für öffentliche Arbeitsstätten sowie ein Verbot der Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern. Eine detaillierte Übersicht der Maßnahmen finden Sie hier. Bundesminister Habeck gibt in einem Pressestatement hier außerdem einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen. Die beschlossenen Regelungen sind auch ein Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union.

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