Erneuerbare Energien
PV-Anlagen und im Hintergrund Windkrafträder © iStock.com/imacoconut

Erneuerbare oben auf

Erste Beschleunigungsmaßnahmen der EEG-Novelle gelten: Erneuerbare Energien haben künftig bei allen Entscheidungen noch größeres Gewicht. Für Photovoltaikanlagen auf Dächern gibt es mehr Förderung.

Vorfahrt für erneuerbare Energien! Seit dem 29. Juli gelten die ersten Regelungen der EEG-Novelle, die den Ausbau der Erneuerbaren massiv beschleunigen soll. Bereits 2030 könnten so mindestens 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus regenerativen Quellen stammen. Dafür muss sich der Erneuerbaren-Anteil in weniger als einem Jahrzehnt verdoppeln. Eine Herausforderung, die noch größer ist als sie ohnehin schon klingt. Denn gleichzeitig wird der Stromverbrauch steigen, etwa durch die zunehmende Elektrifizierung von Industrieprozessen, Wärme und Verkehr. Die Weichen, um diese ambitionierten Ziele auch erreichen zu können, werden mit einer umfassenden Überarbeitung des EEG gestellt. Sie gilt als eine der größten energiepolitischen Novellen seit Jahrzehnten und ist Teil des „Osterpaketes“.

Vorrang für Erneuerbare und mehr Geld für PV-Dachanlagen

Seit dem 29. Juli greift etwa der zentrale Grundsatz, dass die Erneuerbaren im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Damit muss ihnen dort, wo das Recht Abwägungen zwischen verschiedenen Rechtsgütern vorsieht (etwa mit dem Denkmalschutz oder dem Naturschutz), der Vorzug gegeben werden. Für neue Photovoltaikanlagen auf Dächern gibt es zudem bereits jetzt mehr Geld. Seit dem 30. Juli können die Eigentümer von Solaranlagen bis zu 13,4 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für ihren Sonnenstrom erhalten. Zugleich wird der Netzanschluss, zum Beispiel für kleine Photovoltaikanlagen, vereinfacht. (Eine FAQ-Seite mit den aktuellen Regelungen zu Dach-Solaranlagen finden Sie hier.)

Bundesminister Robert Habeck erklärt die Hintergründe: „Angesichts der sich zuspitzenden Klimakrise und des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine sind die erneuerbaren Energien zu einer Frage der nationalen und europäischen Sicherheit geworden. Deshalb haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, um die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien deutlich zu verbessern“.

Erstmals konsequent auf dem 1,5-Grad-Klimapfad

Das EEG 2023 orientiert sich mit seinen Vorgaben für den Erneuerbaren-Ausbau erstmals konsequent am 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens. Hierzu werden die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen, vor allem für Wind an Land und Solarenergie, massiv angehoben und mit einem umfassenden Paket an weiteren Maßnahmen gestützt. So können zukünftig unter anderem mehr Flächen für Photovoltaikanlagen genutzt werden, indem die sogenannte Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen erweitert wird.

Agri-PV-Anlagen und weitere besondere Solaranlagen werden in die reguläre Förderung aufgenommen. Damit können Agri-PV-Anlagen künftig auf allen Ackerflächen über das EEG grundsätzlich gefördert werden. Das ermöglicht eine sowohl landwirtschaftliche als auch energetische Nutzung derselben Fläche. (Wir berichteten)

Mit der EEG-Novelle wird auch die Erschließung von windschwächeren Standorten vor allem im Süden Deutschlands deutlich attraktiver. Das Prinzip der Bürgerenergie soll ebenso erweitert und gestärkt werden wie die Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen. Außerdem wurde die EEG-Umlage bereits ab 1. Juli 2022 auf null gesenkt. Mit dem EEG 2023 wird sie nun endgültig abgeschafft.

Flankiert wird das neue EEG von weiteren Gesetzen für den Ausbau-Turbo, wie dem Wind-an-Land-Gesetz, das die Bundesländer von Nord bis Süd zu klaren Flächenzielen verpflichtet und dem Wind-auf-See-Gesetz, das die Ausbauziele für Windenergie auf See deutlich erhöht.

Der Großteil der weiteren Regelungen des neuen EEG 2023 soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. (Einen umfassenden Überblick dazu finden Sie hier.) Noch stehen sämtliche Neuregelungen des EEG 2023 unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Impressum | Datenschutz |  Einwilligungsverwaltung