Windenergie
Windkraftanalgen auf Feldern © Adobe Stock / industrieblick

Naturverträglicher Windkraftausbau wird deutlich beschleunigt

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz gebilligt, mit dem der Windenergie-Ausbau an Land weiter Fahrt aufnehmen und bis 2032 das gesteckte Zwei-Prozent-Flächenziel erreichen soll. Es verpflichtet die Bundesländer zur Bereitstellung von deutlich mehr Flächen.

Das bringt an Land künftig ordentlich Wind unter die Flügel: Mit den Entwürfen des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land und zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes beschleunigt das Bundeskabinett den naturverträglichen Windkraftausbau zukünftig deutlich. Die Entwürfe setzen das Zwei-Prozent-Flächenziel aus dem Koalitionsvertrag und die Eckpunkte zur „Beschleunigung des naturverträglichen Ausbaus der Windenergie an Land“ um, die das Bundesumwelt- und das Bundeswirtschaftsministerium Anfang April vorgestellt hatten.

Der Hintergrund: Bis 2030 soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung auf 80 Prozent steigen. Dafür muss die Windenergie an Land jedes Jahr um weitere zehn Gigawatt (GW) ausgebaut werden. Bis 2035 soll die installierte Leistung dafür auf 157 GW wachsen, 2040 sollen es 160 GW sein. Danach soll die installierte Leistung auf diesem hohen Niveau erhalten bleiben.

Doch der Windenergie-Ausbau ist nicht nur entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen. Seit Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine ist er unumkehrbar auch zu einer Frage der nationalen Sicherheit geworden und notwendig, um Deutschlands Unabhängigkeit von Importen fossiler Energierohstoffe zu vergrößern. Um all das zu erreichen, müssen mehr Flächen für Wind an Land zur Verfügung stehen.

Jedes Bundesland soll deshalb einen Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten. Zwei Prozent der Landesfläche sollen für Windenergie an Land künftig zur Verfügung stehen, bisher sind es jedoch nur rund 0,5 Prozent, die für den Ausbau ausgewiesen sind. Bis 2026 soll der Anteil mit dem Wind-an-Land-Gesetz nun auf 1,4 Prozent steigen und bis 2032 die vollen zwei Prozent erreichen. Flächenstaaten müssen dafür bis 2032 zwischen 1,8 und 2,2 Prozent und Stadtstaaten 0,5 Prozent ihrer Landesfläche für Windenergie ausweisen. Länder, die ihre Ziele übertreffen, können anderen Ländern einen Teil ihrer Windflächen „übertragen“.

Bundesländer dürfen weiter Flächen und Mindestabstände für die Windenergieanlagen festlegen. Erreicht ein Bundesland seine Flächenziele laut Wind-an-Land-Gesetz nicht, werden landesspezifische Abstandsregeln innerhalb der ausgewiesenen Windgebiete jedoch nicht angewandt. So soll sichergestellt werden, dass länderspezifische Mindestabstandsregelungen den Flächenzielen nicht im Weg stehen.

Im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wird rechtlich sichergestellt, dass auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können. Gleichzeitig werden Schutzzonen für bedrohte Arten definiert und hohe ökologische Standards garantiert.

Bundesminister Habeck sagte dazu: „Gemeinsam mit allen Bundesländern bringen wir den Ausbau der Windenergie nach vorne. Mit dem Gesetz legen wir fest, welches Bundesland in Zukunft wie viel Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitstellt. Wir teilen das regional fair auf, berücksichtigen dabei die Windbedingungen, den Natur- und Artenschutz und die räumlichen Ordnungen. Es bleibt Sache der Länder zu entscheiden, wie sie ihre Flächenziele erfüllen. Eine Verhinderungsplanung aber schließen wir aus.“

Impressum | Datenschutz |  Einwilligungsverwaltung