Was ist eigentlich der Bundesbedarfsplan?
Darum geht's: Fünf Schritte sind bei einem Netzausbau-Vorhaben nötig. Schritt 3 ist der Bundesbedarfsplan. Er benennt die Anfangs- und Endpunkte der notwendigen Leitungen, gibt aber noch keine genauen Trassenverläufe vor.
Die Verfahrensschritte beim Netzausbau - von der ersten Idee bis zur fertigen Stromtrasse - lassen sich an einer Hand abzählen. Was kinderleicht klingt, ist in der Praxis ein komplexes Verfahren, bei dem auch die Bürgerinnen und Bürger jederzeit mitreden dürfen.
Im ersten Schritt wird mithilfe von Ausblicken auf die Zukunft (Szenariorahmen) prognostiziert, wie das Übertragungsnetz in zehn oder fünfzehn Jahren aussehen muss, um bei sinkenden CO2-Emissionen und einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zuverlässig Strom liefern zu können. Die Szenariorahmen sind die Grundlage für die Erstellung eines Netzentwicklungsplanes (Schritt 2). Dieser dokumentiert, wo nach Meinung der vier Betreiber des großen Übertragungsnetzes (50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW) Umbau-, Ausbau- und Modernisierungs-Maßnahmen notwendig sind, damit die Stromversorgung auch in Zukunft sicher bleibt. Die Bundesnetzagentur prüft die Einschätzung der Übertragungsnetzbetreiber. Sie erstellt parallel dazu einen Umweltbericht, der die Auswirkungen des Netzausbaus auf Menschen und Umwelt untersucht.
Wichtiges Instrument für den Ausbau der Übertragungsnetze
Der Bundesbedarfsplan ist das wichtigste Instrument für den Ausbau unserer Übertragungsnetze. In Schritt 3 wird er aktualisiert. Verglichen mit dem Blutkreislauf des Menschen würde er vor allem den Anfang und das Ende der vielen Blutgefäße festlegen. Dabei muss genau berücksichtigt werden wie viel Blut wohin transportiert werden muss und dass das je nach Anstrengung mal mehr und mal weniger sein kann. Denn Engpässe im Blutkreislauf können gefährlich werden. Im Übertragungsnetz sollen Engpässe vermieden werden.
Mit dem Bundesbedarfsplan werden also die Anfangs- und Endpunkte der notwendigen Leitungen aufgelistet, aber noch keine genauen Trassenverläufe. Bei Leitungen, die durch mehrere Bundesländer verlaufen oder in andere europäische Länder führen wird dafür zunächst in der Bundesfachplanung (Schritt 4) ein raum- und umweltverträglicher Trassenkorridor bestimmt, in dem die Leitung verlaufen soll. Im entscheidenden letzten Schritt legt der Planfeststellungsbeschluss (die Baugenehmigung) alle wichtigen Details der neuen Leitung fest, vor allem den genauen Verlauf der Trasse.
Die ersten drei Schritte - Szenariorahmen, Netzentwicklungsplan, Bundesbedarfsplan – werden dabei kontinuierlich wiederholt, um die Bedarfsplanung an veränderte Verhältnisse anpassen zu können. Mindestens alle vier Jahre übermittelt die Bundesnetzagentur den bestätigen Netzentwicklungsplan der Bundesregierung als Entwurf für eine Aktualisierung des Bundebedarfsplans. Den auf dieser Grundlage erstellten Entwurf des Bundesbedarfsplans legt die Bundesregierung dem Gesetzgeber vor. Zuletzt hat sie das am 23. September 2020 getan, indem das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes beschlossen hat.
65-Prozent-Ziel: Mehr Netzausbau für mehr erneuerbare Energien
Der im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Bundesbedarfsplan berücksichtigt erstmals das angehobene Ziel für den Ausbau der erneuerbaren Energien von 65 Prozent Anteil am Bruttostromverbrauch im Jahr 2030. Das bedeutet natürlich auch einen erhöhten Netzausbaubedarf, denn der Ausbau der erneuerbaren Energie und der Übertragungsnetze müssen möglichst synchron verlaufen, damit es keine Engpässe gibt. Vor allem der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen muss zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden. Der Liste der Netzausbauvorhaben aus dem bisherigen Bundesbedarfsplan, für die ein sogenannter "vordringlicher Bedarf" besteht, musste durch den stärkeren Ausbau der Erneuerbaren bis 2030 also an vielen Stellen aktualisiert werden. Zusammen mit der Aktualisierung des Bundesbedarfsplans wurden auch die Entwürfe einer Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) im Kabinett beschlossen. Sie soll ebenfalls zur Synchronisierung von Erneuerbaren- und Netzausbau beitragen. (Mehr dazu lesen Sie hier).
Das steht im Entwurf für den künftigen Bundesbedarfsplan
35 neue Netzausbauvorhaben sollen nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung neu in den Bundesbedarfsplan aufgenommen und acht bisherige Netzausbauvorhaben geändert werden. Bei den neuen Vorhaben geht es überwiegend um Verstärkungen bereits bestehender Leitungen. Außerdem soll der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt werden, auf den sich Bundesminister Altmaier und die Energieminister der betroffenen Länder im Juni 2019 verständigt hatten (Mehr dazu lesen Sie hier).
Planungs- und Genehmigungsverfahren können mit dem neuen Bundesbedarfsplangesetz noch effizienter werden, unter anderem durch die Straffung von Anhörungen im sogenannten Nachbeteiligungsverfahren. Das Gesetz wird jetzt in einem nächsten Schritt im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Das Gesetzgebungsverfahren kann voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.
Weiterführende Informationen:
- BMWi-Artikel "Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes"
- Gesetzentwurf zum Bundesbedarfsplangesetz (PDF-Download, 314 KB)
- BMWi-Pressemitteilung "EEG-Novelle 2021 klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare"
- BMWi-Themenseite "Netze und Netzausbau"
- BMWi-Video "Fünf Schritte zum Netzausbau"