direkt erfasst
EEG-Novelle 2021: Ausbau der Erneuerbaren bis 2030 © BMWi; Entwurf Wind-auf-See-Gesetz (WindSeeG); Entwurf Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2021

Mehr Erneuerbare für mehr Klimaschutz

Mit der Novelle des EEG können die Ausschreibungsmengen für die einzelnen erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 jetzt klar und transparent festgelegt werden. Erklärtes Ziel: Ein Anteil von 65 Prozent Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030.

Mit großen Schritten soll er bis 2030 vorangehen, der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland. Die mit den Entwürfen der EEG-Novelle und der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) festgelegten Ausbaumengen reichen dabei bis an den oberen Rand der im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehenen Spanne, bei Photovoltaik sogar darüber hinaus. So soll erreicht werden, dass 2030 65 Prozent des verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Quellen kommt - und dass es danach ebenso klimafreundlich weiter geht. Denn bereits vor 2050 sollen 100 Prozent des in Deutschland erzeugten und verbrauchten Stroms treibhausgasneutral sein. Das gibt ein ebenfalls in der EEG-Novelle verankertes neues Langfristziel vor.

Um das zu erreichen, müssen die Erneuerbaren in den nächsten zehn Jahren weiter kräftig wachsen. Für Wind an Land sind im neuen EEG-Entwurf deshalb jährliche Ausschreibungsmengen zwischen 2,9 und 5,8 Gigawatt (GW) festgelegt, für Photovoltaik liegen sie zwischen 1,95 und 2,15 GW und für Biomasse bei 500 Megawatt (MW). Hinzu kommen 500 bis 850 MW aus der Innovationsausschreibung sowie Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen in der sogenannten Festvergütung. Durch Innovationsausschreibungen können Neuerungen sowohl im Ausschreibungsdesign als auch in technischer Hinsicht getestet werden. Der Ausbau von Wind auf See wird anders als bei Wind an Land nicht im EEG, sondern im Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG) geregelt, das ebenfalls überarbeitet worden ist. Hier sind bis 2025 jährliche Ausschreibungsmengen zwischen rund einem und dreieinhalb Gigawatt vorgesehen, um bis 2030 eine installierte Leistung von 20 Gigawatt zu erreichen.

Die installierte Leistung bei Wind an Land soll sich damit von heute 54 GW auf 71 GW im Jahr 2030 erhöhen. Die installierte Leistung von Photovoltaik steigt demnach bis 2030 von heute 52 GW auf 100 GW. Wind an Land soll im Jahr 2030 mit bis zu 145 Terawattstunden (TWh) zum Erreichen des 65 Prozent Ziels beitragen. Für Photovoltaik wird dann eine Strommenge von 94 TWh und für Wind auf See von rund 80 TWh erwartet.

Sollte die Europäische Union mit Blick auf die Umsetzung des "Green Deal" konkrete neue Ausbauziele für erneuerbare Energien beschließen, müssten auch die in den Entwürfen der EEG-Novelle festgelegten Ausbauziele nochmal entsprechend angepasst werden.

Impressum | Datenschutz |  Einwilligungsverwaltung