Energiepolitik
Solarfelder aus Vogelperspektive © istock/nullplus

Nationaler Energie- und Klimaplan verabschiedet

Der deutsche Nationale Energie- und Klimaplan (NECP) wurde Anfang Juni verabschiedet und an die EU-Kommission übermittelt. Mit den NECP können die Energie- und Klimapolitiken der EU-Länder erstmals vergleichbar dargestellt und abgestimmt werden.

28 Pläne für ein Ziel: Die Energiewende und der Klimaschutz in der EU sollen von allen Mitgliedstaaten gemeinsam gestaltet werden, um so die EU-Ziele für 2030 zu erreichen. Dafür gibt es ein neues Planungs- und Monitoring-Instrument auf EU-Ebene: die "Nationalen Energie- und Klimapläne" (National Energy and Climate Plans - NECP).

Auf vielen Tausend Seiten in 28 Dokumenten geben die EU-Mitgliedstaaten mit ihnen umfassend Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von zehn Jahren. Grundlage ist die EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Governance-Verordnung). Sie sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat für den Zeitraum 2021 bis 2030 einen NECP erstellen muss und regelt gleichzeitig dessen Struktur und Inhalt.

Energie- und Klimapolitiken aller EU-Länder transparent und vergleichbar

Erstmals können die Energie- und Klimapolitiken der EU-Länder damit vergleichbar dargestellt und untereinander abgestimmt werden. Das sorgt für Transparenz und eine gemeinsame Grundlage zum Austausch – zum Beispiel zwischen Nachbarstaaten. Sie können so unter anderem negative Auswirkungen geplanter Maßnahmen vermeiden und schneller Kooperationsansätze finden.
Der am 10. Juni 2020 im Bundeskabinett beschlossene deutsche NECP basiert auf verschiedenen nationalen Strategien, Zielen und Maßnahmen wie dem Energiekonzept 2010, dem Klimaschutzprogramm 2030 und der Energieeffizienzstrategie 2050.

Konkrete Ziele und ein Update alle zwei Jahre

Er enthält konkrete Ziele wie die Steigerung der Energieeffizienz durch die Senkung des Primärenergieverbrauchs um 30 Prozent bis 2030 (im Vergleich zu 2008) und den Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 30 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs bis zum Jahr 2030. Diese sind zugleich die Zielbeiträge der Bundesregierung zur Erreichung der EU-Energieziele 2030. Auch das nationale Treibhausgasminderungsziel von mindestens 55 Prozent bis 2030 (im Vergleich zu 1990) und das Bekenntnis der Bundesregierung auf dem UN-Klimaschutzgipfel vom Herbst 2019, Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen, wurden im NECP nochmals bestätigt. Ab 2023 muss alle zwei Jahre ein Fortschrittsbericht zum NECP erstellt werden. Dann möchte die EU-Kommission wissen, wie es voran geht mit der Zielerreichung und den national geplanten Maßnahmen der einzelnen Länder.

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