Rettungsring vor blauem Himmel. © Adobe Stock/ Romolo Tavani

So verändert Corona die Energiebranche

Wie die Energiewelt mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie lebt, welche Hilfen und Rettungsmaßnahmen es gibt und warum die Energieversorgung weiter sicher ist.

Die Folgen der Corona-Pandemie spüren Verbraucher derzeit in fast allen Lebensbereichen. Um die Grundversorgung müssen sie sich dennoch keine Sorgen machen. Das gilt auch für die Energieversorgung, wie unter anderen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) meldet. Demnach ist die Energiewirtschaft auch in der Krise gut aufgestellt. Sie setzt in der Corona-Krise Pandemie-Pläne um, auch um Mitarbeiter in Kraftwerken zu schützen - sieht aber derzeit kein Risiko für die Versorgungssicherheit. In Arbeitsbereichen wie Leitstellen und Entstörungsdiensten würden zusätzlich vorsorgliche Maßnahmen ergriffen, so der BDEW. Die Prozesse für das Krisen- und Notfallmanagement werden regelmäßig getestet und geprüft. Risikobewertungen gehören angesichts der sich schnell verändernden Lage in Deutschland und der Welt derzeit zum Alltag. Zudem verzichten die großen Energieversorger wegen der Corona-Krise auf die Sperrung von Strom- und Gasanschlüssen säumiger Kunden. Dennoch hat das Corona-Virus viele Auswirkungen auf den Energiebereich. Das sind die wichtigsten Änderungen und Hilfen:

Änderungen bei Ausschreibungen für Erneuerbare Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen

Die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien, beispielsweise aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Windkraftanlagen, wird durch Ausschreibungen ermittelt. Von Änderungen betroffen sind bereits durchgeführte, aktuell laufende und noch anstehende Ausschreibungen. Das gilt sowohl für Unternehmen, die bereits einen Zuschlag erhalten haben, als auch mögliche neue Bieter. Lieferketten sind unterbrochen, die Umsetzung vieler Projekte gerät ins Stocken. Die Bundesnetzagentur hat deshalb eine ganze Reihe von Maßnahmen beschlossen. Auf ihren Internetseiten gibt sie unter anderem Hinweise zu Ausschreibungs-Terminen und zur Durchführung von Ausschreibungen; zur Veröffentlichung eingegangener Gebotsmengen sowie zu den Realisierungsfristen für solche Gebote, die bereits einen Zuschlag bekommen haben. Auf viele Strafzahlungen soll bis auf Weiteres verzichtet werden. Einen Überblick über die einzelnen Maßnahmen und die wichtigsten Änderungen gibt es hier.

Aufschub bei Energieaudits

Auch die so genannten Energieaudits sind von der Corona-Krise betroffen. Energieaudits sind umfassende Energieberatungen, zu denen große Unternehmen nach EU-Recht alle vier Jahre verpflichtet sind. Für kleine und mittlere Unternehmen (kurz KMU) gilt das nicht. Die vor Ort durch einen ausgebildeten Experten durchgeführten Energieberatungen können derzeit oft nicht fristgerecht stattfinden. Sie dürfen mit entsprechender Begründung für die Verspätung nach Ende der Krise nachgeholt werden, zum Beispiel um die eigenen Mitarbeiter vor Ansteckungen zu schützen, wenn Unternehmen krisenbedingt geschlossen sind oder wenn ein Betretungsverbot für externe Personen ausgesprochen wurde. Abgeschlossen werden kann ein Energieaudit aber weiterhin nur vollständig nach einer Vor-Ort-Begehung. Das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt, die Gründe für die verspätete Vor-Ort-Begehung zu dokumentieren. In einer Erklärung teilt das BMWi außerdem mit, dass während der Corona-Pandemie keine Stichprobenkontrollen stattfinden sollen. Nach der Krise will das BAFA eine "angemessene Frist zur Nachholung" auf seiner Website bekannt geben. Hier sind auch Hinweise zu allen Änderungen während der Corona-Pandemie zu finden.

Exportinitiative Energie: Virtuelle Fachkonferenzen bieten Ersatz

Dann eben digital! Die Exportinitiative Energie und ihre Partner haben ihr Angebot in der Corona-Krise auf digitale Lösungen umgestellt. So können Geschäftsreisen der Außenhandelskammern (AHK-Geschäftsreisen) weiterhin stattfinden - in Form von virtuellen Fachkonferenzen und Meetings per Videokonferenz. Die digitale Fachkonferenz der Außenhandelskammer (AHK) Chile zum Thema Wasserstofftechnologien beispielsweise verfolgten 481 Teilnehmer online. Eine Übersicht über alle geplanten Veranstaltungen ist hier zu finden.

Gas: Marktraumumstellung wird in manchen Regionen ausgesetzt

Seit 2014 läuft in Deutschland die so genannte Marktraumumstellung von niederkalorischem Gas (L-Gas) auf hochkalorisches Gas (H-Gas). L-Gas wird langfristig aufgrund geringerer Fördermengen nicht mehr verfügbar sein. 500.000 Gasgeräte wurden in den vergangenen Jahren bereits angepasst, 2020 sollen etwa 400.000 weitere dazu kommen. Dafür müssen Monteure die Gasgeräte in Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben an die veränderte Gasqualität anpassen. Doch die Anpassungsarbeiten sind aufgrund der Einschränkungen des täglichen Lebens nicht mehr überall möglich. Viele betroffene Unternehmen fordern deshalb, den Prozess an die aktuelle Lage anzupassen. Verantwortlich für die Marktraumumstellung und auch für mögliche Verschiebungen sind die einzelnen Netzbetreiber. Sie schätzen die Situation in ihren Regionen bisher unterschiedlich ein. Manche halten es noch für möglich und vertretbar, neue Anpassungen vorzunehmen, andere wollen zunächst davon absehen. Eine gemeinsame Pressemitteilung dazu von Bundesnetzagentur und BMWi gibt es hier.

Finanz-Hilfen in Zeiten der Corona-Pandemie

50 Milliarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen aller Wirtschaftsbereiche sowie für die sogenannten Solo-Selbstständigen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigen wurden bereits zur Verfügung gestellt. Gewährt werden können Einmalzahlungen von bis zu 9.000 Euro (bis fünf Beschäftige) oder bis zu 15.000 Euro (bis zehn Beschäftigte).

Neben den Soforthilfen für kleine Unternehmen stehen umfassende Kreditprogramme zur Verfügung. Zum Beispiel das am 23. März 2020 gestartete KfW-Sonderprogramm 2020 - mit niedrigeren Zinssätzen und einer vereinfachten Risikoprüfung. In Anspruch nehmen können es sowohl kleine und mittelständische als auch Großunternehmen.

Große Unternehmen können auch Hilfen aus dem mit 600 Milliarden Euro gefüllten Wirtschaftsstabilisierungsfonds erhalten. Die Unterstützungsmöglichkeiten des Fonds gelten auch für systemrelevante kleinere Unternehmen und Unternehmen im Bereich sogenannter kritischer Infrastruktur sowie unter bestimmten Bedingungen auch für Start-ups. Einen Überblick über das komplette Hilfsprogramm für Beschäftigte und Unternehmen gibt es hier.

Auch die Gewährung zinsgünstiger Darlehen ist jetzt in noch größerem Umfang möglich. Auf Beschluss der EU-Kommission können Landesförderinstitute Kreditprogramme nun mit ebenso günstigen Konditionen gewähren wie sie für das KfW-Sonderprogramm gelten. Die Bundesregierung hat außerdem einen weitergehenden KfW-Schnellkredit für den Mittelstand beschlossen.

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie weitreichend zu unterstützen, erhalten diese auch steuerliche Hilfen. Für Beschäftigte sind Arbeitgeber-Bonuszahlungen bis zu insgesamt 1.500 Euro in diesem Jahr (2020) steuerfrei. Freiberufler, Selbstständige und andere Unternehmer können eine Stundung fälliger Steuerzahlen und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Auch bei Vollstreckungen gibt es Erleichterungen.

Für Start-ups stehen ein zwei Milliarden Euro umfassender Start-up-Booster und maßgeschneiderte Unterstützung in der Corona-Krise zur Verfügung.

Das BMWi fördert Beratungskosten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und auch für Freiberufler, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, jeweils bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag fasst auf seinen Seiten noch einmal zusammen, was Unternehmen zum Thema Corona wissen möchten. Auf www.netztransparenz.de informieren die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber zu aktuellen Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie.

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