Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier auf der SINTEG Jahreskonferenz 2018 © iStock/nullplus

Energiekick für die europäische Energiewende

Die EU erhöht das Tempo bei der Energiewende: Energie soll sauberer und weniger verbraucht werden – die EU hat hierfür neue Regeln beschlossen.

Mit dem Gesetzespaket "Saubere Energie für alle Europäer" gestaltet die Europäische Union ihren Rechtsrahmen für Energie bis zum Jahr 2030 neu. In der vergangenen Woche haben die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union einem Kompromiss zum ersten Teil des Gesetzespakets zugestimmt. Dieser Kompromiss betrifft die Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie und die neue Governance-Verordnung.

Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU

Mit der neu gefassten Erneuerbare-Energien-Richtlinie gibt sich die EU einen neuen gemeinsamen Förderrahmen für erneuerbare Energien. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch in der EU soll sich bis zum Jahr 2030 auf mindestens 32 Prozent erhöhen. Die Richtlinie sieht verschiedene Maßnahmen vor, um dieses Ziel zu erreichen – und zwar sowohl im Strom-, als auch im Wärme- und Verkehrssektor.

So sollen die Mitgliedstaaten den Erneuerbaren-Anteil im Wärme- und Kältesektor ab dem Jahr 2021 jährlich um 1,3 Prozentpunkte steigern. Im Verkehrssektor soll sich der Anteil erneuerbarer Kraftstoffe bis zum Jahr 2030 auf 14 Prozent erhöhen – vor allem durch neue Technologien und Kraftstoffe wie beispielsweise Elektromobilität und "Power to X" (strombasierte syntethische Kraftstoffe). Der Anteil der "Biokraftstoffe der ersten Generation", die aus Anbaupflanzen hergestellt werden, wird durch die neue Richtlinie begrenzt.

Neufassung der Energieeffizienz-Richtlinie der EU

Die neu gefasste Energieeffizienz-Richtlinie sieht vor, dass der Primärenergieverbrauch innerhalb der Europäischen Union bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber einer zugrunde gelegten Referenzentwicklung reduziert wird. Wichtig ist, dass das zentrale Umsetzungsinstrument – die sogenannte "Endenergieeinsparverpflichtung" – gestärkt wurde. Dazu wurden erstmals reale Einsparungen von 0,8 Prozent pro Jahr vereinbart. Bislang mussten die Mitgliedstaaten zwar Einsparmaßnahmen im Umfang von 1,5 Prozent ergreifen, diese konnten sie aber durch zahlreiche Ausnahmemöglichkeiten herunterrechnen.

Neue Verordnung über ein Governance-System der Energieunion

Bei der neuen Verordnung über ein Governance-System der Energieunion (mehr dazu hier) geht es darum, dass Mitgliedsstaaten nach dem Vorbild des deutschen Energiekonzepts einen integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (National Energy and Climate Plan – NECP) bis zum Jahr 2030 erstellen und zudem Langfriststrategien bis zum Jahr 2050 erarbeiten. Die Pläne der Mitgliedstaaten werden untereinander vergleichbar sein und sollen nicht nur national, sondern auch mit den Nachbarstaaten konsultiert werden. Das bietet die Chance, die nationalen Energie- und Klimaschutzpolitiken besser zu koordinieren. Die Entwürfe der NECP müssen bereits bis Ende Dezember 2018, die finalen Pläne bis Ende Dezember 2019 an die EU-Kommission übermittelt werden.

Die Governance-Verordnung enthält effektive Korrekturmechanismen, um sicherzustellen, dass die EU-Ziele für das Jahr 2030 für erneuerbare Energien und Energieeffizienz erreicht werden. So bestehen klare Regelungen für den Fall, dass die Beiträge der Mitgliedstaaten nicht ausreichen, um das EU-2030-Ziel für erneuerbare Energien zu erreichen. Wenn die Europäische Union hier nicht auf Zielkurs ist, müssen die Länder, die hinter ihren nationalen Zielpfaden zurückbleiben, durch zusätzliche Maßnahmen nachbessern. Auch ein neuer EU-Finanzierungsmechanismus wird eingerichtet, um die Zielerreichung zu unterstützen. Für das Ziel im Bereich Energieeffizienz sind ähnliche Regelungen vorgesehen. Insbesondere wird die Kommission in drei Referenzjahren den Fortschritt der EU überprüfen und gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Einigung in Brüssel setzt einen wichtigen Meilenstein

Die Einigung zwischen den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der EU-Kommission über den ersten Teil des Gesetzespakets "Saubere Energie für alle Europäer" ist ein wichtiger politischer Erfolg, mit dem die Europäische Union Handlungsfähigkeit beweist und einen Meilenstein für die Energiewende in Europa und den Klimaschutz setzt. Sie wird zur Investitionssicherheit bis zum Jahr 2030 beitragen. Mit der Einigung in Brüssel ist ein Kompromiss gelungen, der die verschiedenen Interessen zusammenführt und mehrjährige, intensive und oft auch schwierige Abstimmungen zwischen den Mitgliedstaaten im Ministerrat, dem Europäischen Parlament sowie der EU-Kommission abschließt. Das EU-Parlament und der Ministerrat müssen den Rechtsakten noch formal zustimmen, bevor sie in Kraft treten können.

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