Monitoring-Bericht: Aufwärtstrend bei Erneuerbaren, aber es bleibt viel zu tun
Rund eineinhalb Jahre ist es her, dass die Bundesregierung mit dem EEG 2017 mehr Wettbewerb in den Ausbau erneuerbarer Energien gebracht hat. Jetzt zeigt sich: Die wettbewerblich ermittelten Fördersätze machen den Ausbau Erneuerbarer tatsächlich kosteneffizienter. Zugleich ist 2016 ein weiterer Aufwärtstrend zu verzeichnen: 31,6 Prozent des Bruttostromverbrauchs stammen aus erneuerbaren Energien.
Eine weitere gute Nachricht aus dem aktuellen, sechsten Monitoring-Bericht der Bundesregierung zur Energiewende: Die Stromversorgung in Deutschland ist sicher. Die Energienachfrage ist jederzeit gedeckt und ein hohes Maß an Versorgungssicherheit gewährleistet. Auch international gehört Deutschland damit zur Spitzengruppe. Die Kostendynamik bei den Strompreisen konnte deutlich abgebremst werden: 2016 blieben die Preise für Haushaltskunden weitgehend gleich wie im Jahr zuvor.
Dagegen ist der Energieverbrauch 2016 um 1,4 Prozent gestiegen, was unter anderem am relativ kühlen Wetter und an der guten Wirtschaftsentwicklung liegt. Und auch die Treibhausgasemissionen haben leicht zugenommen. Die Bundesregierung prüft derzeit ergänzende Maßnahmen zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, um den Klimaschutz zu stärken.
Damit das Generationenprojekt Energiewende gelingen kann, müssen die Stromnetzkapazitäten und die Produktion und Einspeisung erneuerbarer Energien besser aufeinander abgestimmt werden. Dazu gehört auch ein zügiger Netzausbau und die Modernisierung bestehender Netze, heißt es im Monitoring-Bericht, der vergangene Woche vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Der Monitoring-Bericht: Jährlich neue Fakten zur Energiewende
Der Monitoring-Prozess "Energie der Zukunft" der Bundesregierung begleitet die Entwicklung der Energiewende fortlaufend und gibt einen faktenbasierten Überblick zum Stand. Bereits realisierte Maßnahmen werden ebenso geprüft wie der Frage nachgegangen, welche weiteren Schritte erforderlich sind. Federführend beim Monitoring ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das auch den jährlich erscheinenden Monitoring-Bericht vorlegt. Mit den Monitoring-Berichten erfüllt die Bundesregierung auch Berichtspflichten aus dem Energiewirtschaftsgesetz und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Der Monitoring-Bericht verdichtet die vielen verfügbaren Informationen und macht sie dadurch verständlich und transparent. So ist die Öffentlichkeit jederzeit darüber informiert, welche Maßnahmen im Rahmen der Energiewende umgesetzt werden, welche Wirkung sie entfalten und ob die gesetzten Ziele erreicht werden oder nachgesteuert werden muss.