Frau liegt mit einer Tasse in der Hand auf einem Sofa. © iStock/Ridofranz

So viel Geld gibt’s 2018 für umweltschonende Heizungen

Änderungen beim Marktanreizprogramm: Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren ab sofort von einer sicheren Planung.

Fängt die Energiewende im Heizungskeller an? Fakt ist: Rund zwei Drittel des gesamten Energieverbrauchs im Haushalt werden durch Heizung und Warmwasser verursacht. Die Verschwendung in den Heizungskellern treibt die Kosten in die Höhe und schadet dem Klima. Vielen Verbrauchern ist das gar nicht bewusst. Der überwiegende Teil der rund 20 Millionen installierten Heizungen hierzulande gluckert und blubbert vor sich hin: Oft können die veralteten Anlagen gar nicht mehr das, was sie sollen. Anstatt dessen verschleudern sie jede Menge Energie.

Wer daran etwas ändern will und seine alte, ineffiziente Heizungsanlage gegen eine umweltschonende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien austauscht, profitiert von lukrativen staatlichen Zuschüssen aus dem Marktanreizprogramm "Wärme aus erneuerbaren Energien" (MAP). Das Prinzip beim MAP: Je effizienter und umweltfreundlicher die Heiztechnik, desto höher der Zuschuss.

MAP-Förderung: Änderungen im Überblick

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat den Antragsweg für Eigenheimbesitzer zum Jahreswechsel neu geregelt: Ab 1.1.2018 muss zuerst der Förderantrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden – statt wie bisher erst nach Inbetriebnahme der Heizung. Sobald die Eingangsbestätigung des BAFA vorliegt, kann der Eigenheimbesitzer den Handwerker mit der Installation der umweltschonenden Heizungsanlage beauftragen. Der Vorteil: Verbraucherinnen und Verbraucher haben schon vorab Planungssicherheit über die finanzielle Unterstützung.

Erst nachdem die Heizung installiert und in Betrieb genommen wurde, müssen sie die erforderlichen Verwendungsnachweise wie Rechnungen und Belege einreichen. Anschließend zahlt das BAFA den Zuschuss aus.

Auch jene Eigenheimbesitzer, die den Handwerker noch 2017 beauftragt haben, müssen sich keine Sorgen machen: Für sie gilt eine Übergangsregelung, wenn sie eine entsprechende Erklärung beim BAFA einreichen und den Antrag bis zum 30. September 2018 stellen.

Wieviel Zuschuss gibt es wofür?

Je effizienter und umweltfreundlicher die Anlage, desto mehr Geld gibt es. Für eine Wärmepumpe, die eine Erdsonde als Wärmequelle nutzt und so der Raumheizung und Warmwasserbereitung dient, liegt der staatliche Zuschuss des MAP bei mindestens 4.500 Euro. Für Pelletkessel mit neuem Wärmespeicher gibt es mindestens 3.500 Euro und für die Erstinstallation einer Solarthermieanlage, die die Heizung unterstützt und Warmwasser liefert, mindestens 2.000 Euro.

Einen Zusatzbonus von 20 Prozent des Förderbetrags plus 600 Euro pauschal gibt es durch das sogenannte "Heizungspaket" im Rahmen des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) oben drauf, wenn der Eigenheimbesitzer zusätzlich eine veraltete Heizung austauscht und das ganze Heizsystem im Eigenheim optimiert. Ein Rechenbeispiel: Lässt ein Eigenheimbesitzer einen Pelletkessel mit neuem Wärmespeicher im Keller installieren, so bekommt er zum Zuschuss von 3.500 Euro noch weitere 1.300 Euro Zusatzbonus für die Optimierung der gesamten Heizungsanlage. Das macht insgesamt 4.800 Euro.

Für jene effizienten Heizungsanlagen, die bereits mit MAP gefördert wurden und seit drei Jahren in Betrieb sind, erhalten Eigenheimbesitzer außerdem einen Zuschuss von 200 Euro, wenn sie diese vom Handwerker nachjustieren lassen, damit sie wieder optimal eingestellt sind.

Vorteile von Wärme aus erneuerbaren Energien

Umweltschonende Heizungen sparen bares Geld. "Zwar muss man am Anfang meist mehr investieren, spart dann aber in der Nutzungszeit," sagt Energiewissenschaftler Martin Pehnt, Geschäftsführer des Instituts für Umwelt- und Energieforschung (ifeu) in Heidelberg. "Mit Solarwärme können Sie beispielsweise in typischen Anwendungen 10 bis 20 Prozent der Brennstoffkosten einsparen." Auch Biomasse sei in den Betriebskosten in der Regel billiger als klimaschädliche Brennstoffe wie Öl oder Gas, deren Rohstoffvorkommen begrenzt seien.

Energieberater unterstützen bei der Entscheidungsfindung

Damit Eigenheimbesitzer die optimale effiziente Heizungsanlage für ihr Gebäude finden, sollten sie erst einen Energieberater hinzuziehen, um sich über die am besten geeignete Technologie und die Fördermöglichkeiten zu informieren. Für eine Energieberatung übernimmt der Staat mit dem Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" bis zu 60 Prozent der Kosten, maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 1.100 Euro für Mehrfamilienhäuser.

Seit dem 1. Dezember 2017 können Sie auch einen qualifizierten Handwerker Ihres Vertrauens beauftragen, sofern dieser die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllt, um als Energieberater tätig sein zu können. Das BMWi hat den Beraterkreis in der Energieberatung des Bundes ausgeweitet. Mehr zu den Energieberatern finden Sie hier.

Seit dem Jahr 2000 förderte das BMWi über 1,7 Millionen umweltschonende Heizungsanlagen mit dem MAP-Zuschuss. In 2017 bekamen 61.747 Förderempfänger, überwiegend Hausbesitzer, die Zuschüsse für ihre persönliche Wärmewende im Eigenheim ausgezahlt. Am häufigsten wurde die staatliche Förderung im MAP 2017 für den Einbau von Biomasseheizungen gezahlt: 24.591 Zuschüsse, gefolgt von 18.519 Zuschüssen für Wärmepumpen und 17.977 Zuschüssen für Solarthermieanlagen und weitere Fördertatbestände.

Weitere Informationen zur Umstellung des Antragsverfahrens erhalten Sie beim BAFA unter der Durchwahl 06196 / 908 -2156 oder -2721 (Referat MAP).

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