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Vier Menschen in Businesskleidung sitzen am Tisch und beraten sich. © Holger Vonderlind

Wind an Land: Bürgerenergie großer Gewinner

Bei der ersten Ausschreibungsrunde für Wind an Land gingen Bürgerenergiegesellschaften klar als Sieger hervor. Sie gaben zwei Drittel der Gebote ab und erhielten sogar 93 Prozent der Zuschläge. Niedrigster Zuschlagspreis: 5,25 Cent pro Kilowattstunde.

Bürgerenergiegesellschaften können sich unter erleichterten Bedingungen bei Ausschreibungen für Windkraftanlagen bewerben und so eine Förderung für ein Projekt in ihrem Landkreis erhalten. Die Vorzugsbehandlung zeigt Wirkung: Solche Bürgerzusammenschlüsse reichten bei der ersten Ausschreibungsrunde zwei Drittel aller Gebote ein und sicherten sich sogar 93 Prozent der Zuschläge. Das heißt von den 70 erfolgreichen Projekten wurden 65 von Bürgerenergiegesellschaften eingereicht, fünf von anderen Akteuren.

Für insgesamt 800 Megawatt (MW) installierte Windkraftleistung gingen 256 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 2.137 MW ein. Das Ausschreibungsvolumen war also zweieinhalbfach überzeichnet. Der niedrigste Zuschlagspreis liegt bei 5,25 Cent pro Kilowattstunde (Ct/kWh), der höchste bei 5,78 Ct/kWh. Die Zuschläge sind breit über das Bundesgebiet auf insgesamt neun Bundesländer verteilt.

Wechsel zu wettbewerblich ermittelten Preisen hat funktioniert

Rainer Baake, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): "Das hohe Wettbewerbsniveau, die daraus resultierenden niedrigen Zuschlagspreise und die hohe Bürgerbeteiligung zeigen, dass der von uns eingeleitete Paradigmenwechsel von staatlich festgesetzten Fördersätzen hin zu wettbewerblich ermittelten Preisen gut funktioniert."

Der bisherige Ausbau der erneuerbaren Energien fußt maßgeblich auf dem Engagement einer Vielzahl von Personen, Unternehmen und Initiativen. Insbesondere Bürgerenergiegesellschaften haben durch ihre meist lokale Verankerung die Akzeptanz des Ausbaus erneuerbarer Energien gesteigert. Das BMWi hatte deshalb ein Konzept erarbeitet, mit dem sichergestellt wird, dass sie im wettbewerblichen Verfahren der Ausschreibungen bestehen können.

Bürgerenergiegesellschaften: Vorteile gegenüber anderen Bietern

Im Ausschreibungsverfahren haben Bürgerenergiegesellschaften zwei Vorteile gegenüber anderen Akteuren: Zum einen können sie im Gegensatz zu sonstigen Bietern ein Gebot für einen Windpark auch ohne Genehmigung abgeben und erhalten dann eine um 24 Monate verlängerte Realisierungsfrist. Zum anderen bemisst sich die Förderhöhe nicht nach dem Gebotspreis wie bei den sonstigen Akteuren, sondern sie erhalten den höchsten bezuschlagten Preis, in diesem Fall also 5,78 Ct/kWh. Diese Maßnahmen reduzieren das Risiko für Bürgergesellschaften und sind ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Akteursvielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Bürgerenergieprojekte sind verpflichtet, zehn Prozent ihrer Anteile der Standortkommune anzubieten.

Neue Analyse: Windstrom wird voraussichtlich noch günstiger

An Land produzierter Windstrom könnte in den nächsten Jahren voraussichtlich noch günstiger werden. Eine Analyse von Agora Energiewende kommt zu dem Ergebnis, dass die Vollkosten im Vergleich zu den Zuschlagswerten im Rahmen der Ausschreibung weiter sinken könnten. Möglich werde diese Entwicklung durch ein weiteres Wachstum der Leistung und Rotorblattflächen – die dadurch möglichen Mehrerträge überstiegen die Kosten dafür bei weitem. Kostenreduktionen sind der Analyse zufolge auch bei den Pachtpreisen und den Wartungskosten möglich, die in Deutschland deutlich höher seien als im internationalen Durchschnitt.

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