5 häufige Energiewende-Fragen ans Wirtschaftsministerium
Lohnt sich Wärmedämmung für Haus- und Wohnungsbesitzer wirklich?
Eine Wärmedämmung lohnt sich vor allem bei einer anstehenden Erneuerung der Fassade oder des Daches. Das heißt: Wenn die Außenbauteile ohnehin saniert werden müssen, ist in diesem Zuge eine energetische Modernisierung oder der Einbau von zusätzlichen Dämmschichten auf jeden Fall sinnvoll. Eine zusätzliche Dämmung verringert dann die Wärmeverluste und trägt so zu mehr Behaglichkeit im Gebäude bei. Eine Wärmedämmung der Gebäudehülle hat dann den größten Effekt für den eigenen Geldbeutel, wenn sie mit effizienter und intelligenter Haustechnik (Heizung, Lüftung, Steuerung) verbunden wird. Der Einsatz erneuerbarer Wärme ist vielfach nicht teuer, bringt aber zusätzliche positive Effekte für das Klima.
Je nach Zustand des Gebäudes können auch Dämmmaßnahmen, die unabhängig von ohnehin anstehenden Maßnahmen durchgeführt werden, sehr wirtschaftlich sein und sich schon bald rechnen. Dazu zählen die Wärmedämmung der Kellerdecke, der oberen Geschossdecke und der Warmwasserleitungen. Bei einer Fenstererneuerung kauft man beispielsweise Energieeffizienz gleich mit ein. Denn: Es gibt keine energetisch schlechten Fenster mehr auf dem Markt. Den Einbau energetisch guter Fenster gibt die Energieeinsparverordnung vor. Wer besonders energieeffiziente Maßnahmen (zum Beispiel Fenster mit Dreifachverglasung und hochwärmegedämmten Rahmen oder energieeffiziente Heizungen) umsetzt, kann hierfür eine KfW-Förderung erhalten. Dafür muss ein in der Energieeffizienz-Expertenliste qualifizierter Sachverständiger die energetische Fachplanung und die richtige Ausführung bestätigen. Bei umfassenden Sanierungen fördert die KfW zudem eine Baubegleitung zum Beispiel zur Kontrolle der Bauausführung.
Eine unabhängige Energieberatung (zum Beispiel die Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann dem Eigentümer wichtige Informationen über die Wirtschaftlichkeit von Sanierungsmaßnahmen an seinem Gebäude liefern.
Was ist die EEG-Umlage und wie wird sie berechnet?
Die EEG-Umlage finanziert den Ausbau der erneuerbaren Energien. Sie stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung, mit denen der Strom aus Wind-, Solar- und Biomasseanlagen vergütet wird. Damit hat sie den Siegeszug der erneuerbaren Energien erst möglich gemacht, weil sie seit 15 Jahren für eine sichere Finanzierungsbasis sorgt. Die EEG-Umlage beträgt aktuell 6,35 Cent pro Kilowattstunde und wird von den Stromverbrauchern mit ihrer Stromrechnung bezahlt.
Jedes Jahr im Oktober legen die Übertragungsnetzbetreiber die EEG-Umlage für das folgende Jahr fest. Dafür beauftragen sie wissenschaftliche Gutachter, die den erwarteten Finanzierungsbedarf für die erneuerbaren Energien bestimmen. Der Finanzierungsbedarf besteht im Wesentlichen aus den Vergütungen für den erneuerbaren Strom.
Seit 2014 liegt die EEG-Umlage stabil bei etwas über 6 Cent pro Kilowattstunde. In den Jahren zuvor ist sie noch stark angestiegen. Ein Blick allein auf die EEG-Umlage greift aber zu kurz. Für Stromkunden ist relevant, was sie insgesamt auf ihrer Stromrechnung sehen. Für sie spielt deshalb die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage eine wichtige Rolle. Diese Summe erreichte 2013 mit 10,55 ct/kWh ihren Höchststand. Seitdem ist sie drei Jahre in Folge gesunken, auch 2017 wird sie voraussichtlich weiter zurückgehen (wie diese Infografik zeigt). Die Kostendynamik der vergangenen Jahre wurde durch die grundlegende EEG-Reform durchbrochen.
Diese Entwicklung schlägt sich inzwischen auch in den Endkundenpreisen nieder: Sowohl die Haushaltsstrompreise als auch die Strompreise für die Industrie sind seit 2013 stabil (mehr dazu hier). Damit die Stromverbraucher von sinkenden Strompreisen profitieren, kommt es aber auch in Zukunft entscheidend darauf an, dass sie regelmäßig Stromtarife vergleichen und gegebenenfalls ihren Stromvertrag oder -lieferanten wechseln.
Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Stabilisierung der Strompreise?
Das nachhaltigste und damit wichtigste Mittel, um steigenden Strompreisen vorzubeugen, besteht darin, die Umsetzung der Energiewende so kosteneffizient wie möglich zu gestalten. Klar ist aber auch, dass es die Energiewende nicht zum Nulltarif gibt. Es ist wichtig, sie planvoll umzusetzen, eine zuverlässige Stromversorgung zu gewährleisten und die Kosten für Verbraucher und Unternehmen zu stabilisieren. Dazu dient die 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Die EEG-Umlage, die die Einspeisevergütung für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen finanziert, macht gut ein Fünftel des Strompreises aus. Sie wurde in der Vergangenheit staatlich festgelegt und auf 20 Jahre garantiert. Durch den starken Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen in den vergangenen Jahren ist daraus ein "Kosten-Rucksack" entstanden, der bis zum Ende der jeweils festgelegten Einspeisevergütung von allen Stromkunden weitergetragen werden muss.
Mit der 2014 in Kraft getretenen, grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Bundesregierung dazu beigetragen, den Kostenanstieg der EEG-Umlage zu bremsen. Mit der Gesetzesänderung wurde unter anderem die Förderung der erneuerbaren Energien auf die kostengünstigen Technologien Windkraft an Land und Photovoltaik konzentriert, es wurde ein klarer Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien definiert und durch die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung der Betrieb von Erneuerbare-Energien-Anlagen dichter an den Markt herangeführt.
Mit der erneuten Reform des EEG (EEG 2017) geht die Bundesregierung konsequent zwei Schritte weiter: Der erste große Schritt: Erstmals in der Geschichte des EEG wird die Förderhöhe für erneuerbare Energien nicht mehr vom Staat festgesetzt, sondern im Wettbewerb ermittelt. Es gilt das Prinzip: "Wer wenig fordert, wird gefördert." Dadurch sollen die Fördersätze für die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen auf das wirtschaftlich notwendige Minimum reduziert und die Kosten für Verbraucher gedämpft werden. Der zweite große Schritt ist die bessere Verzahnung von Stromnetzausbau und Ausbau der Erneuerbaren: Windenergie an Land und auf See, Photovoltaik und Biomasse werden in dem Maße ausgebaut, wie ihr Strom auch zu den Verbrauchern transportiert werden kann. Dadurch soll der Kostenanstieg für den Ausgleich von Netzengpässen gebremst werden.
Weitere Informationen zum EEG 2017 finden Sie hier.
Warum werden weiterhin stromintensive Unternehmen von der EEG-Umlage ausgenommen?
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sich die gesamte Gesellschaft an den Kosten beteiligt. Das bedeutet: Sowohl Unternehmen als auch private Haushalte steuern einen gerechten Anteil zur Kostendeckung bei. Das wurde bereits mit dem EEG 2014 geregelt und gilt auch weiterhin. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn sie wirklich nötig sind: für stromintensive Unternehmen aus Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Im Vergleich zur internationalen Konkurrenz zahlen diese Unternehmen schon jetzt hohe Strompreise. Müssten sie zusätzlich die volle EEG-Umlage stemmen, wären nicht nur ihre Wettbewerbsfähigkeit, sondern auch Arbeitsplätze in Gefahr. Deshalb zahlen diese stromintensiven Unternehmen eine verminderte EEG-Umlage.
Wie hoch die EEG-Umlage für diese Unternehmen ausfällt, ist in der "Besonderen Ausgleichsregelung" festgelegt.
Die Rahmenbedingungen für die strom- und handelsintensive Industrie sind in den Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission europaweit einheitlich geregelt. Die Umsetzung in Deutschland ist sogar deutlich restriktiver als die Vorgaben der EU. Während nach den Vorgaben der EU in vielen Branchen alle Unternehmen begünstigt werden könnten, sieht die deutsche Regelung eine Begünstigung nur für Unternehmen vor, bei denen der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung mindestens 14 Prozent beträgt.
Die "Besondere Ausgleichsregelung" gilt gerade einmal für vier Prozent der Industrieunternehmen. Alle anderen Unternehmen zahlen die EEG-Umlage in voller Höhe. Insgesamt trägt die Wirtschaft den größten Anteil der Kosten, die die Förderung von Erneuerbaren durch das EEG verursacht: 2016 stemmten Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Verkehr und Landwirtschaft insgesamt rund 64 Prozent der Kosten der EEG-Umlage. Auf die privaten Haushalte entfielen rund 36 Prozent (mehr zur Lastenteilung erfahren Sie hier).
Wer setzt die Kraftstoffpreise an den Tankstellen fest?
Wie auch für andere Waren und Dienstleistungen werden die Preise für Benzin und Diesel auf der Basis von Angebot und Nachfrage frei durch den Markt gebildet. Die Gestaltung der Preise liegt also grundsätzlich in der freien Entscheidung der Unternehmen.
Neben den Kosten für die Herstellung der Kraftstoffe gibt es weitere Kostenbestandteile, die in die Tankstellenquittung einfließen. Hierzu gehören die Energiesteuer und die Umsatzsteuer. Außerdem entstehen Kosten für die Beimischung von Biokomponenten, den Transport, die Lagerung und den Vertrieb der Kraftstoffe. Ferner müssen Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen oder nach Deutschland einführen, einen Betrag für die Bevorratung von Erdöl und Erdölerzeugnissen zur Krisenvorsorge entrichten. Damit ist gesichert, dass auch in Krisenzeiten niemand frieren muss und die Daseinsvorsorge aufrechterhalten werden kann. Auch dieser Beitrag wird in der Regel auf die Preise für Endkunden umgeschlagen.
Wie regelmäßige Untersuchungen ergeben, entwickeln sich die Preise für Benzin und Diesel an den Tankstellen in Deutschland grundsätzlich entsprechend den Großhandelspreisen für Kraftstoffe am Rotterdamer Ölmarkt. Diese wiederum folgen in der Regel dem Rohölpreis, können sich aber je nach Angebot und Nachfrage des betreffenden Produkts kurzfristig zu einem gewissen Grad auch vom Rohölpreis lösen.