Erneuerbare Energien
Gedankenaustausch zu PV Freiflächen © fotolia.com / rawpixel.com

Baake: „Das Instrument der Ausschreibungen funktioniert."

Gestern hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge der vierten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächen veröffentlicht – und gezeigt: Auch diesmal war die Wettbewerbsintensität hoch.

Weniger Kosten, mehr Planbarkeit: Künftig müssen die Erneuerbaren Energien auf eigenen Füßen stehen und sich zunehmend selbständig am Markt behaupten. Damit das funktioniert, soll die Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien ab dem Jahr 2017 umgestellt werden – weg von festen Fördersätzen, hin zu wettbewerblichen Ausschreibungen.

Die ersten drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen fanden 2015 statt. Gestern hat die Bundesnetzagentur die Zuschläge der vierten Ausschreibungsrunde veröffentlicht.

Mehr Wettbewerb, weiter sinkendes Preisniveau

Dazu Staatssekretär Baake: „Auch die vierte Runde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hat gezeigt: Das Instrument der Ausschreibungen funktioniert! Die Wettbewerbsintensität war auch dieses Mal hoch. Insgesamt wurden Projekte mit einem Volumen von 540 Megawatt geboten. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 125 Megawatt wieder mehrfach überzeichnet. Und auch das Preisniveau ist erneut gesunken. Der gemittelte Zuschlagwert liegt bei 7,41. Das ist ein beeindruckendes Ergebnis. Innerhalb von nur 12 Monaten ist das Preisniveau von Runde zu Runde gesunken von 9,2 über 8,5 und 8,0 und schließlich jetzt bei durchschnittlich 7,41 Cent/kWh gelandet. Das zeigt, dass das Preissenkungspotenzial hoch ist. Das ist letztlich auch für den Stromkunden und die Strompreise eine gute Nachricht.“

Wie in den Runden zuvor war die Beteiligung am Ausschreibungsverfahren auch in Runde vier hoch. Es wurden 108 Gebote abgegeben, davon waren 92 gültig.

Akteursvielfalt wahren

Bei der Umstellung der Förderung auf Ausschreibungen ist es ein wichtiges Ziel, die hohe Akteursvielfalt beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu wahren. Daher wurden in die Reform zum EEG 2016 Vorschläge zum Erhalt der Akteursvielfalt eingebracht. So sollen kleine Anlagen bis zu einer installierten Leistung von einem Megawatt von den Ausschreibungen ausgenommen werden. Darüber hinaus sollen lokal verankerte Bürgerenergiegesellschaften leichter an den Wind-Ausschreibungen teilnehmen können. Die Teilnahmevoraussetzungen für diese Gesellschaften werden abgesenkt: Im Gegensatz zu den anderen – häufig größeren – Akteuren können sie im Rahmen der Ausschreibung bereits vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Windkraftanlage und unter erleichterten finanziellen Bedingungen ein Gebot abgeben. Schließlich sollen besondere Beratungs- und Unterstützungsangebote für kleine Akteure, insbesondere Bürgerenergiegenossenschaften, eingerichtet werden, die den Umstieg auf das neue System weiter erleichtern.

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