Sonne lässt sich speichern
In Zukunft gibt es nur noch dann einen staatlichen Zuschuss für Batteriespeicher, wenn sie dazu beitragen, die Netze zu entlasten. Dafür müssen sie – wie eine Art Türsteher – beim Einspeisen von Strom ins Netz eine wichtige Aufgabe übernehmen: die Erzeugungsspitzen abfangen. Wie funktioniert das?
Blauer Himmel, kein Wölkchen weit und breit. Die Solarstromanlagen auf den Dächern produzieren auf Hochtouren – sie erreichen ihre Maximalleistung. Speisen alle Solaranlagen diesen Strom jetzt in die Netze ein, können diese schnell an ihre Belastungsgrenze geraten. Das zu verhindern, ist Kern des Förderprogramms: Batteriespeicher werden zukünftig nur gefördert, wenn bei der Eispeisung die Maximalleistung der angeschlossenen Solaranlage bei 50 Prozent gekappt wird. Aufgabe der Batteriespeicher ist dann, die Erzeugungsspitzen, also die überschüssigen Kilowattstunden, zwischenzuspeichern. Später, wenn weniger oder gar keine Sonnenenergie zur Verfügung steht, können mit dem gespeicherten Strom die Maschinen im Unternehmen oder zuhause die Waschmaschine, der Trockner oder das Fernsehgerät laufen. So steigt der Eigenversorgeranteil – was bedeutet, dass weniger Strom dazugekauft werden muss.
Fordern und fördern: Verantwortung für erneuerbare Energien
Das neue Förderprogramm, das das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zusammen mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zum 1. März gestartet hat, trägt also dazu bei, die Einspeisung von Strom aus Photovoltaikanlagen flexibler zu machen – das stabilisiert unsere Stromversorgung. Gleichzeitig bedeutet es einen Schritt in Richtung mehr Verantwortung für erneuerbare Energien, die so gefördert und gefordert wird. Schließlich ist es eine der großen Herausforderungen der Energiewende, immer mehr Sonnen- und Windstrom sicher in den Markt zu integrieren. Schon 2015 speisten in Deutschland mehr als 1,5 Millionen PV-Anlagen ihre Erträge in die Verteilernetze ein.
Mit dem neuen Förderprogramm beginnt bereits die zweite Runde der Förderung von Batteriespeichern: Erst Ende 2015 war das Vorgängerprogramm ausgelaufen, mit dessen Unterstützung seit Mai 2013 mehr als 19.000 solcher Anlagen errichtet wurden – das sind zwei von drei aller in Deutschland installierten Photovoltaik-Batteriespeicher. Die Fördersumme von insgesamt circa 60 Millionen Euro löste mehr als das siebenfache an Investitionen in Höhe von rund 450 Millionen Euro aus.
Neues PV-Batteriespeicherprogramm: Was wird gefördert?
Die nun neu ausgerichtete Förderung kommt Privatpersonen, Freiberuflern und Unternehmen zugute – ihre Investitionen in Batteriespeicher für Solarstromanlagen, die ans Netz angeschlossen sind, werden mit Tilgungszuschüssen der KfW unterstützt.
Ein Rechenbeispiel: Kostet ein kleineres Photovoltaik-Speichersystem mit einer Leistung von fünf Kilowatt (5 kWp, maximale Einspeiseleistung der PV-Anlage) beispielsweise rd. 13.000 Euro netto, werden zur Berechnung der Fördersumme zunächst die Kosten der Photovoltaikanlage von 8.000 Euro abgezogen. Es bleiben in diesem Beispiel also Batteriespeicherkosten von 5.000 Euro, die geltend gemacht werden können. Dafür wird Ihnen zurzeit ein Tilgungszuschuss von 1.250 Euro gewährt - das sind 25 Prozent Ihrer Investitionskosten. Insgesamt stehen für das Programm bis Ende 2018 30 Millionen Euro zur Verfügung.
Ebenfalls neu, neben der oben beschriebenen Kappung der Einspeiseleistung der Solarstromanlage auf 50 Prozent: Die Förderung wird auch an erfolgte oder künftige Kostensenkungen bei den Batteriesystemen angepasst. Sie ist daher degressiv gestaltet, die Zuschüsse sinken im Halbjahrestakt – zu Beginn liegt die Förderquote wie im Beispiel beschrieben bei 25 Prozent.