Sicher ins intelligente Netz
Erst die „Großen", dann die „Kleinen": Ab 2017 sorgen intelligente Messsysteme nach und nach für die sichere Anbindung von Verbrauchern und Erzeugern an das intelligente Energienetz. Erst sollen sie bei Großverbrauchern und -erzeugern installiert werden, ab 2020 auch bei Privathaushalten mit hohem Stromverbrauch. So sieht es der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende vor, den das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Das Gesetz schafft zudem die technischen und datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Digitalisierung des Stromsektors: ein wichtiger Baustein für den künftigen Strommarkt.
Bundesminister Sigmar Gabriel: „Durch das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende schaffen wir den nötigen innovativen Rahmen, damit der Stromsektor einer der ersten voll digitalisierten Sektoren unserer Volkswirtschaft wird. Das ist wichtig, denn erst mithilfe der Digitalisierung lassen sich Stromerzeugung, Gebäude und Verkehr intelligent miteinander verknüpfen und effizienter machen."
Intelligente Messsysteme, auch „Smart Metering Systeme" genannt, sollen es ermöglichen, das Energiesystem fit für die Energiewende zu machen. Sie integrieren erneuerbare Energien in den Strommarkt und helfen, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen.
Verbrauch kennen und Geld sparen
Verbraucher profitieren davon: Zum einen machen intelligente Messsysteme den Stromverbrauch zu Hause sichtbar und helfen so, bewusster mit Energie umzugehen. Zum anderen können Verbraucher Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Stromverbrauch passen und günstiger sind. Darüber hinaus sind auch sogenannte variable Tarife möglich: Sie liefern wirtschaftliche Anreize, Strom dann zu verbrauchen, wenn er günstig ist. Zudem wird durch intelligente Messsysteme die Vor-Ort-Ablesung überflüssig. So sparen intelligente Messsysteme nicht nur Geld sondern auch noch Zeit.
Kein Einbau um jeden Preis
Zunächst betrifft der Einbau Großverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000 Kilowattstunden (kWh) und Erzeuger mit einer installierten Leistung ab sieben Kilowatt (kW). Erst ab 2020 wird bei einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh der Einbau verpflichtend. Ein Privathaushalt verbraucht in der Regel deutlich weniger, nämlich pro Jahr im Schnitt 3.500 kWh.
Bei jedem Einbau intelligenter Messsysteme gelten äußerst strikte Preisobergrenzen. Sie sorgen dafür, dass Verbraucher bei der Einführung der Smart Metering Systeme – dem so genannten „Rollout" – vor zu hohen Kosten geschützt werden. Denn die intelligenten Messsysteme sollen sich für sie lohnen: „Wir machen einen Rollout nach Wirtschaftlichkeit", betont Staatssekretär Rainer Baake. „Da, wo er sich für die Konsumenten rechnet, wird er vorgeschrieben. Und da, wo er sich nicht rechnet, schreiben wir ihn auch nicht vor."
Hintergrund ist, dass die Verbraucher zusammen mit den Anlagenbetreibern – genau wie bei den herkömmlichen Stromzählern auch – die Kosten für Einbau und Betrieb der Geräte grundsätzlich selbst tragen. Die Höhe der Preisobergrenzen richtet sich bei Verbrauchern danach, wie viel Einsparpotenzial durch die neuen Systeme bei den Stromkosten zu erwarten ist. Eine Kostenbelastung über die Preisobergrenzen hinaus lässt das Gesetz nicht zu. Dieser jährliche Höchstbetrag deckt sowohl den laufenden Betrieb, als auch die Installation der intelligenten Messsysteme ab.
Daten werden streng geschützt
Da durch den Einsatz von Smart Metern der Datentransfer steigt, macht der Gesetzentwurf strenge Vorschriften für den Schutz und die Sicherheit der Verbraucherdaten. Deshalb gehört zum Gesetzentwurf ein - mehrere hundert Seiten starkes - Paket technischer Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Es setzt sehr hohe Standards für den Schutz und die Sicherheit der Daten. In Deutschland sollen nur solche Systeme eingesetzt werden dürfen, die diese Anforderungen erfüllen. So sollen Hacker keine Chance haben.
Gut zu wissen: Für normale Privathaushalte besteht keine Pflicht zur Übertragung der Daten. Und wo dies vorgesehen ist, werden sie verschlüsselt. Das Gesetz regelt genau, wer unter welchen Voraussetzungen auf Daten zugreifen darf.