EEG-Umlage stabil, Haushaltsstrompreise leicht gesunken
Am Sonntag beginnt die Winterzeit und alle Uhrzeiger in Deutschland werden um eine Stunde zurückgedreht. Die Tage werden kürzer, die Lichter brennen länger. Wer die Energiesparlampen etwas früher anknipst, muss aber wegen der Stromrechnung kein schlechtes Gewissen haben. Denn die Strompreise der Haushalte sind zum ersten Mal seit Jahren leicht gesunken.
Das liegt unter anderem daran, dass die so genannten Beschaffungskosten für Strom günstiger geworden sind. Diese sind ein wichtiger Bestandteil des Strompreises und werden von den Energieversorgern über die Stromrechnung an die Kunden weitergegeben.
Die Beschaffungskosten setzen sich aus dem Strompreis an der Börse und der sogenannten EEG-Umlage zusammen (EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz). Diese Summe ist nach einem Höchststand in 2013 nun zwei Jahre in Folge gesunken und wird voraussichtlich auch 2016 weiter sinken (siehe "direkt erfasst"). Die EEG-Umlage bleibt dabei im kommenden Jahr fast unverändert: Ab 1. Januar 2016 zahlen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland 6,35 Cent statt 6,17 Cent pro Kilowattstunde.
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel betont: "Ein Blick auf die vergangenen Jahre zeigt, dass es uns gelungen ist, die EEG-Umlage zu stabilisieren und den durchschnittlichen Haushaltsstrompreis sogar leicht zu senken. Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren nun abermals von der EEG-Reform des letzten Jahres."
Die EEG-Reform greift
Ohne das grundlegend reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz wäre die EEG-Umlage im kommenden Jahr deutlich höher ausgefallen. Wieso?
Das alte EEG stammte aus dem Jahr 2000, als die erneuerbaren Energien noch in den Kinderschuhen steckten und die Stromerzeugung wesentlich teurer war. Die Vergütungen für Erneuerbaren-Anlagen waren teilweise so auskömmlich, dass sie einen sehr hohen Zubau – gerade von den teureren Technologien – zur Folge hatten. Außerdem konnten sich immer mehr Stromverbraucher aus der Finanzierung des EEG zurückziehen, z.B. durch die Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen oder die Privilegien für Eigenversorger. Das alles hat dazu geführt, dass sich die EEG-Umlage allein in den Jahren 2012 bis 2014 fast verdoppelt hat – sie stieg von 3,59 auf 6,24 Cent pro Kilowattstunde.
Die EEG-Novelle 2014 hat den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien planbarer, verlässlicher und kostengünstiger gemacht. Sie gibt nun verbindliche Ausbaukorridore vor und konzentriert die Vergütung auf die kostengünstigen Technologien Wind an Land und Photovoltaik. Außerdem gelten die Ermäßigungen der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen nur noch für Branchen, die im internationalen Wettbewerb stehen und deshalb auf die Ausnahmeregelung angewiesen sind. Die Förderung der erneuerbaren Energien wird also auf mehr Schultern verteilt.
Diese neuen Regelungen wirken entlastend auf die EEG-Umlage. Indessen kommt der Ökostrom-Ausbau weiter voran. Im ersten Halbjahr 2015 haben die erneuerbaren Energien hierzulande die 30-Prozent-Marke geknackt und 32,5 Prozent am Stromverbrauch ausgemacht.
Kommen die stabilisierten EEG-Kosten bei Verbrauchern an?
Ob Verbraucherinnen und Verbraucher von der aktuellen Preisentwicklung optimal profitieren, hängt auch vom jeweiligen Stromanbieter ab. Denn die konkrete Preisgestaltung der Kundentarife bestimmt letztendlich jedes einzelne Stromversorgungsunternehmen selbst. Deswegen sollten hier die Haushalte selbst aktiv werden: "Stromverbraucher sollten regelmäßig Angebote vergleichen und gegebenenfalls ihren Stromvertrag oder -lieferanten wechseln", rät Bundesminister Sigmar Gabriel.
Mit der Transparenzverordnung vom Oktober 2014 hat das Bundeswirtschaftsministerium dafür gesorgt, dass die Kunden genauere Informationen über ihre Grundversorgungspreise bekommen. Strom-Grundversorger sind seitdem verpflichtet, in ihren Preisangeboten genau mitzuteilen, wie sich der Strompreis zusammensetzt. Diese Transparenz stärkt auch den Wettbewerb im Strommarkt.
Über den Wechsel des Energieversorgers informieren beispielsweise die Verbraucherzentralen der Bundesländer unter www.verbraucherzentrale.de. Die Stromtarife der Versorger sind in der Regel direkt auf deren Internetseiten abrufbar.