Windkraft
Windräder mit Warnlichtern in der Dunkelheit © BMWi / Holger Vonderlind

Warnlichter sollen nur noch bei Bedarf leuchten

Die nachts rot blinkenden Warnlichter auf Windrädern führen immer wieder zu Beschwerden von Anwohnern. Das Bundeskabinett hat jetzt die Änderung der entsprechenden Verwaltungsvorschrift beschlossen: Künftig soll ermöglicht werden, dass die Lampen nur noch bei Bedarf leuchten.

Die über viele Kilometer sichtbaren Lichter kennzeichnen Windräder als Luftfahrthindernis. In weiten Teilen Deutschlands könnten die roten Signale jedoch nachts deaktiviert werden, weil in der weiteren Umgebung kein Flugverkehr stattfindet oder stattfinden darf. Die Lichter wären dann über 90 Prozent der Zeit abgeschaltet.

Die am 20. Mai vom Kabinett beschlossene Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen sieht vor, die Lichter nachts bedarfsgesteuert zu schalten. Wenn Windparks entsprechend technisch ausgerüstet sind, werden die Signalleuchten nur noch dann angehen, wenn sich wirklich ein Flugzeug nähert. Zudem sollen neue Lampen eingeführt werden, die weniger Streulicht abstrahlen, um die Nachtruhe von Anwohnern nicht zu beeinträchtigen. Damit soll auch die grundsätzliche Akzeptanz von Windrädern an Land gesteigert werden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hatte gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium und der Windenergiebranche seit mehreren Jahren ein neues Signalsystem für Windräder gefordert.

Der Änderung der Verwaltungsvorschrift muss noch der Bundesrat zustimmen.

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