Ausschreibungen für Erneuerbare: mehr Wettbewerb, weniger Kosten
Fördersätze werden künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Pilotausschreibungen wettbewerblich ermittelt. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 hat den Weg dafür frei gemacht. Der erste Schritt ist getan: Am 24. Februar 2015 hat die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibungsrunde für große Solarparks – sogenannte Photovoltaik-Freiflächenanlagen – gestartet. Investoren, die solche Solarparks neu errichten wollen, erhalten nur noch unter einer Bedingung finanzielle Förderung nach dem EEG: Sie müssen erfolgreich an einer von jährlich drei Ausschreibungen der Bundesnetzagentur teilnehmen. Den Zuschlag erhalten diejenigen Bieter, welche die niedrigsten Fördersummen für den wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlagen veranschlagen. Kurz: Wer wenig fordert, wird gefördert.
Neues Kapitel der Erneuerbaren-Förderung
"Mit dem Pilotverfahren zur Ausschreibung der Förderung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen schlagen wir ein neues Kapitel der Förderung der erneuerbaren Energien auf", betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Bedeutung des neuen Verfahrens. Er ergänzt: "Die Bundesnetzagentur wird genau darauf achten, dass die Bieter die Spielregeln einhalten."
Die Umstellung auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze soll vor allem eines bewirken: den Zubau von erneuerbaren Energien kostengünstiger als bisher zu gestalten. Dies soll jedoch keineswegs zu Lasten der Akteursvielfalt geschehen. Deshalb sind die Ausschreibungen so einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet, dass auch Bürgerenergiegesellschaften und Energiegenossenschaften teilnehmen können. Zudem sollen die Ausschreibungen dabei helfen, die gesetzlichen Ausbauziele für einzelne erneuerbare Energien zu erreichen: Im Bereich Solarenergie sollen jährlich rund 2,5 Gigawatt Leistung neu installiert werden – die Ausschreibungen tragen dazu bis 2017 mit durchschnittlich 400 Megawatt pro Jahr bei.
Erst analysieren, dann diskutieren
Die Ausschreibungen für Solarparks sind erst der Anfang: Spätestens 2017 soll es auch für die anderen erneuerbaren Energieträger Ausschreibungen geben. Die Vorbereitungen laufen: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat bereits ausführliche Marktanalysen für Windenergie an Land, Windenergie auf See, solare Strahlungsenergie auf Gebäuden, Biomasse, Wasserkraft sowie Geothermie erstellt. Die Analysen tragen dabei alle Fakten zusammen, die als Grundlage für die Gestaltung der Ausschreibungskriterien dienen – zum Beispiel der Stand des Ausbaus, die bestehende Wettbewerbslage sowie die Potenziale für den weiteren Ausbau.
Diese Marktanalysen hat das BMWi nun veröffentlicht und zur Konsultation gestellt: Alle Akteure rund um die Ausschreibungen können die Marktanalysen bis zum 15. März 2015 kommentieren und ergänzen. Damit soll gewährleistet werden, dass die späteren Ausschreibungen eine breite Zustimmung unter den Beteiligten finden. Auch im weiteren Verfahren, das in der "Einführung zu den Marktanalysen der Technologien" nachzulesen ist, legt das BMWi Wert auf eine breite öffentliche Beteiligung und eine offene, konstruktive Diskussion.
Weiterführende Informationen:
- Solarstrom effizienter fördern
- Zur Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
- Zur Ausschreibung PV-Freiflächen der Bundesnetzagentur
- Faktenblatt "Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen"
- Häufig gestellte Fragen zur Verordnung für Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
- Marktanalysen des BMWi zur Konsultation
- Themenseite "EEG-Ausschreibungen"