Solarstrom effizienter fördern
Wer bietet weniger? Diese Frage wird bei der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen bald entscheidend sein. Denn die Fördersätze werden hier künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Pilotausschreibungen wettbewerblich ermittelt. Grundlage dafür ist die "Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen", die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet hat. So sollen erste Erfahrungen mit dem neuen Fördersystem im Bereich erneuerbare Energien gesammelt werden. Die Verordnung bezieht sich dabei ausschließlich auf ebenerdig installierte Photovoltaikanlagen, auch Solarparks genannt, nicht auf Solarmodule auf Hausdächern oder an Fassaden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: "Damit setzen wir den mit der EEG-Reform im vergangenen Jahr begonnenen Weg konsequent fort: Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen."
Das Prinzip: Wer wenig fordert, wird gefördert
Neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden künftig nur noch dann nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, wenn die Betreiber den Zubau möglichst kostengünstig gewährleisten und erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Im wettbewerblichen Verfahren erhalten diejenigen Bieter den Zuschlag, die die niedrigsten Fördersummen für den wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlagen veranschlagen. Kurz: Wer wenig fordert, wird gefördert.
Durchgeführt werden die Ausschreibungen von der Bundesnetzagentur, die bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde auf ihrer Internetseite bekannt geben wird. Gebote können dann bis 15. April 2015 eingereicht werden. Verteilt auf drei Auktionen wird 2015 eine Leistung von insgesamt 500 Megawatt für Photovoltaik-Freiflächen ausgeschrieben, 2016 werden es 400 Megawatt und 2017 300 Megawatt sein. In diesem Jahr werden wie bisher nur Solarparks auf sogenannten Konversionsflächen, etwa auf ehemaligem Militärgelände, entlang von Bahnstrecken und Autobahnen oder auf versiegelten Böden gefördert. Ab nächstem Jahr werden die Möglichkeiten maßvoll erweitert: Dann können auch Photovoltaik-Anlagen auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben sowie jährlich maximal zehn Freiflächenanlagen auf Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten gefördert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Nutzung von Ackerflächen grundsätzlich begrenzt bleibt. Weitere zentrale Eckpunkte der Verordnung finden Sie hier.
Für bestehende Solarparks ändert sich indes nichts. Sie erhalten weiterhin für 20 Jahre ihren bisherigen Fördersatz für den ins Netz eingespeisten Strom. Dies gilt auch für Solarparks, die gerade gestartet sind oder in den nächsten Monaten in Betrieb genommen werden. Erst Solarparks, die sechs Monate, nachdem die Bundesnetzagentur die erste Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich bekannt gemacht hat, in Betrieb gehen, müssen an einer Ausschreibung erfolgreich teilnehmen, um eine Förderung nach dem EEG zu erhalten.
Einfaches Verfahren gewährleistet Akteursvielfalt
Die Ausschreibung ist einfach, transparent und verständlich gestaltet, so dass möglichst viele verschiedene Investoren daran teilnehmen können. Für die Teilnahme gibt es keine Beschränkungen - jeder kann ein Gebot abgeben, ob Stadtwerke, Projektentwickler oder Privatpersonen. Um das finanzielle Risiko zu mindern, fallen zudem Eintrittsgebühren, Sicherheiten oder mögliche Strafzahlungen moderat aus. Insgesamt sind die Barrieren für die Teilnahme niedrig gehalten, damit auch Bürgerenergieprojekte und Energiegenossenschaften teilnehmen können. Häufig gestellte Fragen zum Verfahren finden Sie hier.
Das neue EEG stellt die Weichen: mehr Markt für Erneuerbare
Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt sollen in den künftigen Umbau der Förderung auch für andere erneuerbare Energien einfließen. Zunächst sollen mit der Pilotausschreibung Erfahrungen mit dem neuen Instrument gesammelt werden.
Bei der Reform des EEG im vergangenen Jahr wurde als Ziel festgehalten, dass grundsätzlich auch für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien ab spätestens 2017 die Höhe der finanziellen Förderung über Ausschreibungen bestimmt werden soll. Dafür muss jedoch zunächst das Gesetz geändert werden, da das derzeitige EEG 2014 keine rechtliche Grundlage für die Umstellung der Förderung für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien enthält. Eine entsprechende Anpassung ist für 2016 geplant.
Ausarbeitung der Verordnung: breite öffentliche Beteiligung
Die Eckpunkte der Ausschreibungsverordnung hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bereits im Sommer 2014 veröffentlicht und breit konsultiert. Die eingegangenen Stellungnahmen können Sie online einsehen. Im Januar 2015 fand zudem eine Länder- und Verbändeanhörung zum konkreten Entwurf der Verordnung statt. Darüber hinaus hat das BMWi Details des Ausschreibungsdesigns in mehreren Workshops, Foren und Gesprächen mit den betroffenen Akteuren intensiv diskutiert.
Die Verordnung tritt mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt im Februar 2015 in Kraft, eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist nicht notwendig. Die ersten Erfahrungen mit dem Ausschreibungsmodell sollen bereits Ende 2015 ausgewertet werden, anschließend wird dem Bundestag ein Bericht vorgelegt.
Weiterführende Informationen:
- Themenseite Freiflächen-Ausschreibungsverordnung
- Zusammenfassung: die Eckpunkte der Ausschreibungen
- Fragen und Antworten zur Freiflächen-Ausschreibungsverordnung
- Freiflächen-Ausschreibungsverordnung (Wortlaut im PDF)
- Stellungnahmen zur Freiflächenausschreibungsverordnung (Januar 2015)
- Stellungnahmen zu den Eckpunkten der Verordnung (Sommer 2014)
- Faktenblatt zu den Ausschreibungen