Anreizregulierung
Staatssekretär Rainer Baake und Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Übergabe des Evaluierungsberichts. Staatssekretär Rainer Baake und Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, bei der Übergabe des Berichts. © BMWi / Andreas Mertens

Bundesnetzagentur legt Evaluierungsbericht vor

Wie hat sich die Investitionsquote der Netzbetreiber in den letzten Jahren entwickelt? Und welche Maßnahmen könnten nötig sein, um notwendige Investitionen auch in Zukunft sicherzustellen? Der Evaluierungsbericht zur Anreizregulierung der Bundesnetzagentur geht diesen Fragen nach und enthält konkrete Anpassungsvorschläge.

Die Stromnetze sind eine wichtige Baustelle der Energiewende: Leitungen kommen neu hinzu, bestehende werden ausgebaut und technologisch aufgerüstet, damit sie den schwankenden Ertrag aus Sonne und Wind aufnehmen und verteilen können. Um den Umbau unseres Energieversorgungssystems möglichst ausgewogen und gerecht zu gestalten, dürfen dabei einzelne Regionen oder Verbrauchergruppen nicht unverhältnismäßig belastet werden. Das BMWi stellt deshalb das Regelwerk der Netzentgelte auf den Prüfstand: Ist es auch in Zeiten der voranschreitenden Energiewende noch zeitgemäß? Muss die sogenannte Anreizregulierungsverordnung angepasst werden? Der aktuelle Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur sowie die Verteilernetzstudie des BMWi vom Herbst 2014 bilden eine wesentliche Grundlage für diese Entscheidungen.

Was sind die Netzentgelte?

Von modernen, gut ausgebauten Stromnetzen profitieren die Verbraucher. Sie werden deshalb an den Kosten des Betriebs sowie des Neu- und Umbaus von Leitungen beteiligt: Über die Netzentgelte legen die Betreiber von Übertragungs- und Verteilernetzen ihre Investitionen in die Infrastruktur auf die Verbraucher um. Wirtschaften die Netzbetreiber kosteneffizient, kommt das den Verbrauchern zugute. Die Anreizregulierung soll diese Kosteneffizienz gewährleisten. Derzeit machen die  Netzentgelte rund 20 Prozent des Strompreises für Haushaltskunden aus.

Wie funktioniert die Anreizregulierung derzeit?

Die Anreizregulierungsverordnung für Strom- und Gasnetze in Deutschland ist 2007 in Kraft getreten. Sie garantiert den Netzbetreibern ein festes Budget für ihre Aufgaben, mit dem sie Erhalt, Ausbau und Betrieb der Netzinfrastruktur bestreiten und einen angemessenen Gewinn erwirtschaften dürfen – das ist ihr Anreiz, effizient mit diesem Budget umzugehen. Zusätzlich macht die Bundesnetzagentur Vorgaben, wie die Netzbetreiber ihre Effizienz weiter steigern sollen. Dafür müssen sie sich an anderen Netzbetreibern, die strukturell ähnlich aufgestellt sind, messen lassen. Unter den Netzbetreibern entsteht so Wettbewerb – obwohl sie in ihrer Region ein Monopol halten. Die Verbraucher profitieren von diesem Wettbewerb durch faire Netzentgelte.

Was hat der Evaluierungsbericht ergeben?

Der Bericht der Bundesnetzagentur zeigt: Das derzeitige System hat sich grundsätzlich bewährt. Die Anreizregulierung hat die Investitionen der Strom- und Gasnetzbetreiber nicht negativ beeinflusst, und die Qualität der Versorgung mit Strom und Gas ist weiterhin hoch. Insbesondere im Bereich der Stromverteilernetze sind jetzt allerdings Anpassungen nötig – denn die Verteilernetze, die auf niedrigerer Spannungsebene den Strom direkt zu den Verbrauchern transportieren, müssen für die Energiewende fit gehalten werden. So sollen die Investitionen künftig schneller refinanziert werden können und der Einsatz intelligenter Lösungen durch stärkere Anreize intensiviert werden. In Zukunft könnte ein Grundsatz dann "Intelligenz statt Leitung" lauten: Laut der Verteilernetzstudie könnten smarte, innovative Lösungen gegenüber dem konventionellen Netzausbau Einsparungen von 10 bis 20 Prozent möglich machen. Insgesamt stellt der Evaluierungsbericht vier Modelle für ein zukünftiges Regulierungssystem zur Diskussion.

Derzeit analysiert das Bundeswirtschaftsministerium den Bericht und die Empfehlungen, wie das System der Anreizregulierung weiter verbessert werden kann. Auf Basis der Analyse wird dann die Verordnung angepasst; dieser Prozess soll bis Ende 2015 abgeschlossen sein.

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