Fracking
Illustration des Frackingverfahrens © Fotolia/mojolo

Länder- und Verbändebeteiligung zu Neuregelungen

Stellungnahmen erwünscht: Noch bis zum 23. Januar 2015 läuft die Länder- und Verbändebeteiligung zu Neuregelungen beim Fracking und den damit verbundenen Tiefbohraktivitäten. Neben dem Wasserhaushalts- und dem Naturschutzgesetz sollen auch bergrechtliche Vorschriften angepasst werden.

Grundlage der Änderungen sind die Eckpunkte zum Fracking, die Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Bundesumweltministerin Barbara Hendricks im Sommer 2014 vorgelegt hatten. Darin ist festgelegt, dass der Schutz von Umwelt und Trinkwasser absoluten Vorrang haben. Mitte Dezember 2014 haben Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium (BMUB) nun gemeinsam die Referentenentwürfe zur Anwendung der Fracking-Technologie und damit in Zusammenhang stehender Tiefbohraktivitäten an die Länder und Verbände versandt. Noch bis zum 23. Januar 2015 können sie Stellung zu den Entwürfen nehmen.

Das Gesetzespaket umfasst mehrere sogenannte Mantelgesetze, die verschiedene gesetzliche Neuregelungen bündeln. Konkret geht es um Änderungen der bergrechtlichen Vorschriften bei der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung sowie des Bundesberggesetzes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung. Im Zuständigkeitsbereich des BMUB liegen zudem Änderungsentwürfe des Wasserhaushalts-, des Bundesnaturschutzgesetzes und anderer Umweltregelungen.

Nach der mündlichen Anhörung der Länder und Verbände Anfang Februar wird sich das Bundeskabinett mit den Änderungen befassen und den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess einleiten.

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