Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel besucht den Offshore-Windpark "Baltic 1" Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel besucht den Offshore-Windpark "Baltic 1" in der Ostsee © dpa

Offshore im Aufwind

EEG-Reform sorgt für langfristige Planungssicherheit bei Windkraft auf See

Deutschland setzt auch nach der EEG-Reform weiter auf Offshore-Windkraft – denn die Erzeugung von Windenergie auf See ist ein wichtiger Teil der Energiewende. Weil die Windgeschwindigkeit vor der Küste konstanter und höher als an Land ist, können die Anlagen auf See deutlich mehr Strom erzeugen als an Land. In der deutschen Nord- und Ostsee waren Ende Juni 2014 vier Windparks beziehungsweise 146 Windkraftanlagen mit einer Leistung von insgesamt 628 Megawatt ans Netz angeschlossen (siehe Infografik der Woche). Der dort umweltfreundlich erzeugte Strom reicht aus, um mehr als 700.000 Haushalte zu versorgen.

Konkrete Ausbauziele für mehr Planungssicherheit

Ein zentrales Ziel der am 1. August 2014 in Kraft getretenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien intelligenter zu steuern. Gerade bei den vergleichsweise hohen Investitionssummen für Offshore-Windanlagen benötigen Betreiber und Investoren Planungssicherheit. Bei neu errichteten Anlagen können sie nach dem reformierten EEG zwischen zwei Fördermodellen wählen. So erhalten sie beim sogenannten Stauchungsmodell in den Anfangsjahren eine höhere Vergütung für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, was Investoren einen verbesserten Investitionsanreiz bietet. Die EEG-Reform sichert den Fortbestand dieses Instruments bis Ende 2019. Im alternativen Basismodell hingegen fällt die Förderung pro eingespeister Kilowattstunde niedriger aus, wird aber über einen längeren Zeitraum gewährt.

Außerdem sorgt die Mengensteuerung für Windenergie auf See für Investitionssicherheit: Das Ausbauziel von 6.500 Megawatt installierter Leistung bis 2020 gewährleistet die sichere Umsetzung der geplanten Projekte. Die derzeit bereits im Bau befindliche, installierte oder ans Netz angeschlossene Offshore-Leistung entspricht rund der Hälfte dieser bis 2020 angestrebten Leistung. Durch die feste Deckelung des Ausbaus bei 15.000 Megawatt bis 2030 können ab 2020 durchschnittlich zwei Offshore-Windparks pro Jahr errichtet werden.

Bundesnetzagentur vergibt Leitungs- und Anschlusskapazitäten

Auch die Bundesnetzagentur trägt zur Investitionssicherheit bei: Nach den ebenfalls zum 1. August 2014 in Kraft getretenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist sie dafür zuständig, bestehenden oder geplanten Offshore-Windparks freie Leitungs- und Anschlusskapazitäten in Nord- und Ostsee zuzuweisen. In der vergangenen Woche hat die Bundesnetzagentur erste Regeln für ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Zuweisungsverfahren veröffentlicht. Insbesondere hat sie festgelegt, welche Voraussetzungen ein Bewerber erfüllen muss, um diese Anbindungskapazitäten beantragen zu können, und nach welchem Verfahren diese Anschlussmöglichkeiten versteigert werden, wenn zu viele Bewerbungen eingehen. Die Bundesnetzagentur plant noch in diesem Jahr das erste Zuweisungsverfahren.

Aktuelle Studie belegt Akzeptanz von Offshore-Windenergie

Offshore-Windenergie trifft auf Akzeptanz bei der Bevölkerung, wie eine aktuelle Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zeigt. Die durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderte Studie beschreibt erstmalig für Deutschland, wie sich die Einstellungen gegenüber Windparks vor der Küste über einen längeren Zeitraum entwickeln. Die wiederholten Befragungen (2009-2012) von Anwohner und Touristen an Nord- und Ostsee – jeweils vor und nach dem Bau eines Offshore-Windparks – machen deutlich, dass viele Menschen den Windparks positiv gegenüberstehen. Die Akzeptanz ist höher, wenn die Anlagen fern der Küste errichtet werden, die Sicherheit der Seeschifffahrt an erster Stelle steht und Bürger angemessen bereits im Planungsprozess informiert und einbezogen werden.

Zuständigkeit des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) ist zuständig für die Genehmigungsverfahren von Offshore-Windparks. Bei einem Besuch Anfang August betonte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Maritime Koordinator der Bundesregierung, Uwe Beckmeyer, als Planfeststellungs- und Vollzugsbehörde für Offshore-Anlagen leiste das BSH einen wichtigen Beitrag, um die ehrgeizigen Ausbauziele zu erreichen. Es "gewährleistet die Sicherheit für Verkehr und Anlagen und stellt sicher, dass die maritime Umwelt geschützt wird. Das sind Grundvoraussetzungen, um die nachhaltige Nutzung unserer Meere zu ermöglichen", sagte Beckmeyer.

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