Konsultationsverfahren zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes
Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Sinne der Definition der EU-Kommission sind, müssen künftig alle vier Jahre ein qualifiziertes Energieaudit durchführen, das bestimmte Anforderungen erfüllt. Die systematische Analyse des Energieverbrauchs zum Beispiel von Gebäuden, Anlagen oder Betriebsabläufen soll nicht nur Daten über den Energiebedarf und das Lastprofil liefern, sondern auch Möglichkeiten zum Energiesparen aufzeigen.
Die Verpflichtung zum Energieaudit sieht die EU-Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU vor, die die 28 Mitgliedsstaaten jetzt in nationales Recht umsetzen müssen. In Deutschland soll zu diesem Zweck das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) überarbeitet werden.
Zu der geplanten Gesetzesänderung führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Konsultation durch: Interessierte Fachkreise können bis zum 20. August per E-Mail an Buero-IIB2@bmwi.bund.de eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf abgeben. Der Entwurf ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt und kann hier online eingesehen werden.