Ausbau von Offshore-Windparks weiter vorantreiben
Auch nach der EEG-Reform setzt Deutschland weiter auf Offshore-Windkraft als eine Komponente der Energiewende. Denn die Windräder auf See haben ganz besondere Eigenschaften, die sie zu einem wertvollen Mitglied im Instrumentarium der Energiewende machen. So laufen sie im Jahresmittel länger und stetiger als Windkraftanlagen an Land. Ihre Leistung ist dabei gleichzeitig besser vorhersagbar. Das ist wichtig für das Stromsystem der Zukunft mit seinem immer höheren Anteil an schwankender Einspeisung aus erneuerbaren Energien. Offshore-Windparks können ein solches System stabilisieren.
Neue Ausbaukorridore im EEG
Um den Ausbau von Offshore-Windparks besser zu steuern, legt die EEG-Novelle auch für Offshore Ausbaukorridore fest. Es ist geplant, bis zum Jahr 2020 insgesamt 6,5 Gigawatt zu installieren und bis zum Jahr 2030 rund 15 Gigawatt. Das entspricht theoretisch der Kapazität von rund 15 Atomkraftwerken, wobei die Windkraftanlagen im Meer nicht so konstant Strom erzeugen werden.
Offshore-Netzentwicklungsplan gibt Klarheit
Seit 2013 gibt es ähnlich der Netzplanung an Land einen Offshore-Netzentwicklungsplan. In diesem legen die Netzbetreiber ihre Planungen für den Bau neuer Leitungen in Nord- und Ostsee vor. Anschließend prüft die Bundesnetzagentur und bestätigt die erforderlichen Projekte. Seit 16. April haben die Netzbetreiber den ersten Entwurf des Offshore-Netzentwicklungsplans 2014 zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht. Mit einer Bestätigung durch die Bundesnetzagentur ist bis Ende des Jahres zu rechnen. Der Offshore-Netzentwicklungsplan gibt sowohl den Betreibern der Netze als auch der Windparks Planungssicherheit über die entstehenden Anbindungsleitungen in Nord- und Ostsee.
Bundesnetzagentur vergibt Anbindungskapazitäten an Offshore-Windparks
Schließlich hat die Bundesnetzagentur künftig auch ein Auge darauf, wie diese entstehenden Leitungskapazitäten mit den neuen Offshore-Windparks in Einklang gebracht werden. Neue Offshore-Windparks können sich in einem diskriminierungsfreien Kapazitätsvergabeverfahren (z. B. Versteigerung) um Kapazitäten auf neuen Netzanbindungsleitungen bewerben. Sollte also ein geplanter Offshore-Windpark einmal nicht realisiert werden, kann die Bundesnetzagentur die zugewiesene Anbindungskapazität wieder entziehen und an neue Projekte vergeben.
Ausbaukorridor, Offshore-Netzentwicklungsplan und Kapazitätsvergabeverfahren tragen künftig dazu bei, Lücken zwischen Meereswindparks und Netzanschlüssen möglichst ganz zu vermeiden. Damit die Offshore-Windparks auch die Rolle spielen können, die ihnen im Stromsystem der Zukunft zugedacht ist.