Bild zeigt Strommasten im Sonnenuntergang Durch die Energiewende transportieren Netze in Deutschland immer mehr erneuerbar erzeugten Strom. © BMWi / Vonderlind

Netzausbau bleibt ein zentraler Baustein für eine erfolgreiche Energiewende

Die Übertragungsnetzbetreiber haben am 16. April 2014 den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 und des Offshore-Netzentwicklungsplans 2014 sowie einen Sensitivitätenbericht an die Bundesnetzagentur übergeben und veröffentlicht. Die Berechnungen zeigen: Der grundsätzliche Ausbaubedarf bleibt bestehen.


Die Übertragungsnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, jährlich einen gemeinsamen nationalen Netzentwicklungsplan (NEP) vorzulegen. Darin müssen alle Maßnahmen zur Optimierung und zum Ausbau der Netze für die nächsten zehn Jahre enthalten sein. Im jetzt veröffentlichten ersten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 errechnen die Netzbetreiber einen Ausbaubedarf von 3.500 Kilometern in neuen Leitungstrassen und 5.300 Kilometer Netzverstärkung in bestehenden Trassen.

Die Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber zeigen für alle untersuchten Szenarien, dass wegen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien sowie der Abschaltung von Kernkraftwerken in Süddeutschland in jedem Fall ein hoher Bedarf für Stromtransporte von Nord- nach Süddeutschland besteht. Damit werden auch die drei zentralen Transportkorridore von Norden nach Süden weiter gebraucht. Parallel zum Netzentwicklungsplan 2014 haben die Übertragungsnetzbetreiber Untersuchungen zu den Auswirkungen der geplanten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Netzausbaubedarf durchgeführt. Danach führen auch die neuen Rahmendaten aus dem aktuellen EEG-Kabinettsbeschluss nicht zu einer signifikanten Reduzierung des Netzausbaubedarfs an Land. Damit bilden die im Bundesbedarfsplangesetz vom Sommer 2013 bestätigten Netzausbaumaßnahmen nach wie vor den robusten Kern des künftigen Netzausbaus.

Öffentliche Konsultation läuft

Die erste Fassung des aktuellen Netzentwicklungsplans kann noch bis zum 28. Mai 2014 im Internet eingesehen und kommentiert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber berücksichtigen die Stellungnahmen und erstellen anschließend eine überarbeitete, zweite Version. Diese wird voraussichtlich Mitte Juli veröffentlicht.

Die Bundesnetzagentur prüft anschließend diese angepasste Fassung und erstellt zusätzlich einen Umweltverträglichkeitsbericht. Danach kann die Öffentlichkeit beide Dokumente in einem weiteren Konsultationsverfahren erneut kommentieren. Voraussichtlich bis Ende 2014 bestätigt die Bundesnetzagentur schließlich den Netzentwicklungsplan 2014.

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