Neue Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien
Die Europäische Kommission hat die neuen Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet. Die Leitlinien sollen die EU-Staaten dabei unterstützen, schrittweise zu einer marktorientierten Förderung der Erneuerbaren Energien überzugehen, so die EU-Kommission. Sie enthalten auch Kriterien dafür, wie energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Unternehmen bei der Förderung Erneuerbarer Energien entlastet werden können.
Für Deutschland sind diese Leitlinien von zentraler Bedeutung bei der Neugestaltung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Zum einen bilden sie den Rahmen für die Neuregelung der sogenannten Besonderen Ausgleichsregelung im neuen EEG. Ziel dieser Regelung ist es, die Wettbewerbsfähigkeit – und damit verbunden Hunderttausende Arbeitsplätze – in der energieintensiven Industrie zu erhalten, indem diese von einem Teil der EEG-Umlage befreit wird.
Zum anderen legen die Leitlinien fest, dass die Höhe der Förderung für Erneuerbare Energien ab 2017 grundsätzlich über Ausschreibungen ermittelt werden muss. Von der Pflicht zur Ausschreibung ausgenommen werden Pilotanlagen sowie kleinere Anlagen von bis zu einem Megawatt, Windenergieanlagen und -parks mit bis zu sechs Megawatt, oder sechs einzelnen Windrädern. Diese Ausnahmeregelung schließt so auch viele Bürgerwindpark-Projekte ein.
Gabriel: "Der konstruktive Austausch mit der Kommission in den letzten Monaten hat sich gelohnt."
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zeigte sich zufrieden mit dem nun vorgestellten Ergebnis: "Der konstruktive Austausch mit der Kommission in den letzten Monaten hat sich gelohnt. Die neuen Beihilfeleitlinien aus Brüssel sorgen für Rechtssicherheit beim Ausbau Erneuerbarer Energien und den damit zusammenhängenden Ausnahmen für die Industrie. Sie tragen so zu einem europäischen Energiebinnenmarkt bei."
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Es ist an der Zeit, dass die Erneuerbaren Energien Teil des Marktgeschehens werden. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch an die Marktbedingungen angepasst werden."
Energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, werden entlastet
Die EU-Leitlinien sehen vor, dass Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch, die im internationalen Wettbewerb stehen, auch weiterhin begünstigt werden können. Sie zahlen in Zukunft grundsätzlich nur 15 Prozent der vollen EEG-Umlage. Darüber hinaus greift eine Deckelung: Kein Unternehmen muss mehr als 4 Prozent seiner Bruttowertschöpfung zahlen. Bei besonders stromintensiven Unternehmen liegt die Grenze bei 0,5 Prozent.
Bei der Anwendung der neuen Leitlinien auf die rund 2.000 Unternehmen, die bislang in Deutschland von der Besonderen Ausgleichsregelung profitiert haben, werden voraussichtlich über 300 nicht mehr unter diese Regelung fallen können. Für diese Unternehmen sehen die Leitlinien eine Härtefallregelung vor, nach der sie dauerhaft nur 20 Prozent der vollen Umlage zahlen müssen.
So geht es weiter
Die gesetzliche Regelung für die Ausnahmen für energieintensive Unternehmen bei der EEG-Umlage ist noch nicht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des EEG enthalten. Sie wird aber so bald wie möglich von der Bundesregierung vorgelegt werden, so dass sie im Gesetzesentwurf ergänzt werden kann. Der gesamte Entwurf wird dann das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. Das EEG soll nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat ab 1. August 2014 gelten. Die neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien werden bereits am 1. Juli 2014 in Kraft treten.