Bundeskabinett beschließt BMWi-Haushalt
Das Bundeskabinett hat den zweiten Entwurf des Haushalts des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Jahr 2014 beschlossen. Er beläuft sich auf insgesamt rund 7,4 Milliarden Euro. Im Politikbereich Energie und Nachhaltigkeit deckt dies unter anderem die folgenden Gebiete ab:
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
Für Forschung und Entwicklung im Bereich Energieeffizienz, Erneuerbare Energien sowie Sicherheitsforschung für kerntechnische Anlagen werden in Umsetzung des 6. Energieforschungsprogramms etwa 315 Millionen Euro für 2014 geplant.
Steigerung der Energieeffizienz
Für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, insbesondere die unabhängige Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen und private Verbraucher, sollen für 2014 erneut rund 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
Insgesamt 261,4 Millionen Euro stehen im Jahr 2014 für die Energiegewinnung aus Geothermie und Biomasse, die Finanzierung des Betriebs der „Clearingstelle EEG“ sowie das Marktanreizprogramm (MAP) zur Verfügung. Das MAP fördert Anlagen zur Ökostromnutzung mit Schwerpunkt im Wärmemarkt.
Energetische Gebäudesanierung
2014 hat das BMWi im Rahmen der Neuordnung der Ressortzuschnitte den Bereich energetische Gebäudesanierung samt zugehörigen Titeln aus dem BMVI übernommen. Zur Ausfinanzierung der bis 2011 getätigten Förderzusagen in den KfW-Förderprogrammen zum energieeffizienten Bauen und Sanieren „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ sind Mittel in Höhe von rund 790 Mio. Euro veranschlagt. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm ist ein wesentliches Element zur Energiewende und ein wichtiges Instrument der Bundesregierung zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele im Gebäudebereich. Neuzusagen in diesen Förderprogrammen werden seit 2012 ausschließlich über Mittel des Energie- und Klimafonds finanziert.
Nächste Schritte
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat den Haushaltsausschuss des Bundestages am vergangenen Mittwoch über die Pläne der Bundesregierung informiert. Um in Kraft treten zu können, muss der Entwurf des Haushaltsplans und des Haushaltsgesetzes noch den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen.
Mehr zum Gesetzgebungsprozess finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestags.