Start für Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes
Eine gedruckte Landkarte zeigt bereits die Zukunftsinfrastruktur Kernnetz, wie sie im Zieljahr 2032 laut Genehmigung aussehen soll. Die Infrastruktur gilt als Voraussetzung für den Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland. Wasserstoff kann dann von Nord nach Süd und von West nach Ost fließen. Erzeugungszentren, Importpunkte, Speicher und Abnehmer aus Industrie und Kraftwerken werden so miteinander verbunden. Nach nur eineinhalb Jahren intensiver Planung startet jetzt die Umsetzung.
Das nun genehmigte Kernnetz umfasst Leitungen mit einer Gesamtlänge von 9.040 Kilometern, wovon rund 60 Prozent der Leitungen vom bisherigen Erdgas-Betrieb umgestellt (grüne durchgezogene Linien) und die übrigen neu gebaut werden (grüne gestrichelte Linien). Im Zieljahr 2032 soll die Einspeiseleistung bei 101 Gigawatt (GW) und die Ausspeiseleistung bei 87 GW liegen. Damit haben nun Wasserstoff-Erzeuger im In- und Ausland, Kraftwerksbetreiber und künftige Nutzer in der Industrie Planungssicherheit. Denn Wasserstoff kommt dort an, wo er gebraucht wird.
2025 sollen erste Wasserstoff-Leitungen des Kernnetzes in Betrieb gehen
Bundesminister Robert Habeck sagte dazu: „Das Wasserstoff-Kernnetz setzt ein entscheidendes Signal für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Denn es ist Grundvoraussetzung für den erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf und damit für die Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie in Deutschland.“
Schon 2025 sollen erste Wasserstoff-Leitungen des Kernnetzes in Betrieb gehen - zunächst vor allem Umstellungsleitungen. Die Bundesnetzagentur stellt dabei sicher, dass nur Erdgasleitungen auf Wasserstoff umgestellt werden, die nicht mehr für den Erdgastransport benötigt werden. Ein großer Teil der Wasserstoffnachfrage wird künftig über Importe gedeckt werden. Dafür sind 13 Grenzübergangspunkte in europäische Nachbarländer vorgesehen.
Transportinfrastruktur soll sich gemeinsam mit dem Markt entwickeln
Die Leitungen des Kernnetzes sollen (wie die für Erdgas und Strom) privatwirtschaftlich gebaut und betrieben sowie langfristig durch Nutzungsentgelte finanziert werden. Da es jedoch am Anfang relativ wenige Abnehmer geben wird, können die Investitionskosten nicht voll auf die Nutzer umgelegt werden, daher werden die Netzentgelte gedeckelt. Ein Amortisationskonto sorgt dafür, dass die Mindereinnahmen der ersten Phase durch spätere Mehreinnahmen ausgeglichen werden. Das Konzept enthält eine finanzielle Absicherung durch den Staat, sollte das Amortisationskonto bis 2055 nicht ausgeglichen sein.
Mit der alle zwei Jahre stattfindenden Netzentwicklungsplanung für Gas und Wasserstoff wird das Kernnetz künftig weiterentwickelt. Neue oder geänderte Bedarfe und Verfügbarkeiten werden dabei berücksichtigt. So kann sich die Transportinfrastruktur gemeinsam mit dem Markt entwickeln. Die Arbeiten zur Erstellung des ersten integrierten Netzentwicklungsplans für Gas und Wasserstoff haben bereits begonnen. Mitte 2026 soll er dann von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Das genehmigte Wasserstoff-Kernnetz einschließlich aller Maßnahmen ist hier zu finden. Einen Mitschnitt der Pressekonferenz sehen Sie hier.