Dekarbonisierungschancen für den Mittelstand
Der Mittelstand ist der wichtigste Innovations- und Technologiemotor Deutschlands und genießt international hohes Ansehen. Mehr als 99 Prozent aller Unternehmen in Deutschland gehören dazu und erhalten auf dem Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft umfangreiche Unterstützung bei der Dekarbonisierung.
Die neue Förderung ist der Nachfolger des Programms „Dekarbonisierung in der Industrie“ (DDI). Sie soll branchen- und technologieoffen gerade auch innovativen kleineren und mittelgroßen Transformationsprojekten die Umsetzung von Dekarbonisierungsmaßnahmen ermöglichen. So kann beispielsweise die Umstellung auf Strom dort sinnvoll sein, wo heute noch fossile Brennstoffe in Prozessen genutzt werden, die hohe Temperaturen erfordern.
Die Förderrichtlinie wurde am 30. August 2024 zusammen mit den ersten Förderaufrufen für die zwei Fördermodule im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Mittelständische Unternehmen im Fokus
Das Förderprogramm soll bis 2030 laufen. Für die gesamte Programmlaufzeit stehen laut aktuellen Plänen rund 3,3 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) zur Verfügung. Für den ersten Förderaufruf ist etwas über eine Milliarde Euro davon eingeplant.
Vor allem mittelständische Unternehmen werden aufgerufen, ihre Förderprojekte für Investitionen und Technologieentwicklungen einzureichen. Gefragt sind Industrieprojekte zur Dekarbonisierung, beispielsweise durch Elektrifizierung oder Umstellung auf erneuerbaren Wasserstoff sowie Vorhaben zur Abscheidung, Speicherung und Nutzung von CO₂ (CCU und CCS). Die genauen Förderbedingungen ergeben sich aus der Förderrichtlinie und den Förderaufrufen zu den zwei Fördermodulen.
Im ersten Modul werden Dekarbonisierungsvorhaben mit bis zu 200 Millionen Euro gefördert. Modul 2 bezieht sich auf CCS/CCU-Investitionsvorhaben mit bis zu 30 Millionen Euro und industrielle Forschungsprojekte mit bis zu 35 Millionen Euro.
BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt
Wichtig: BIK und Klimaschutzverträge sind aufeinander abgestimmt und können nicht kombiniert werden. Die Fördermöglichkeiten der BIK starten ab einer Projektgröße von 500.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und ab einer Million Euro für große Unternehmen. Ab einem Projektvolumen von 15 Millionen Euro ist eine Co-Finanzierung der Bundesländer in Höhe von 30 Prozent vorgesehen. Alle Informationen und Ansprechpartner der Projektträger sind auf der BIK-Seite zu finden. Mehr zu den Fördermodulen lesen Sie hier.
Ende Juli 2024 hat das BMWK auch das Vorverfahren für die zweite Runde im Förderprogramm für Klimaschutzverträge gestartet. Es ist der erste Verfahrensschritt für die zweite Gebotsrunde um Klimaschutzverträge, die voraussichtlich Ende des Jahres durchgeführt werden soll. Klimaschutzverträge gleichen dort, wo klimafreundliche Produktionsverfahren gegenwärtig noch nicht konkurrenzfähig betrieben werden können, die Mehrkosten im Vergleich zu konventionellen Verfahren aus.
Weiterführende Informationen:
- BMWK-Pressemitteilung: „Erster Förderaufruf Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) startet“
- BMWK-Pressemitteilung: „Neue Förderrichtlinie für die Dekarbonisierung des Mittelstands“
- Mehr zur neuen Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
- Pressekonferenz zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
- Übersicht zu bereits geförderten Projekten aus dem Programm „Dekarbonisierung in der Industrie“ (DDI)