Zukunftsförderung
Lückenschluss für den Strukturwandel © Adobe Stock / HK Fotografie

Lückenschluss für den Strukturwandel

Mit der Novelle des Förderprogramms STARK schließt das BMWK eine Lücke bei der Unterstützung des Strukturwandels in Kohleregionen. Gelder können nun auch für eine direkte Unternehmensförderung eingesetzt werden.

Bisher war die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Transformation, Beschäftigungssteigerung und Wirtschaftsleistung wichtigstes Ziel des Förderprogramms, das als das größte und am breitesten aufgestellte Programm für den durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandel gilt. Schon davon profitieren natürlich auch die Unternehmen. Nun aber können diese mit der neuen Förderkategorie „Transformationstechnologien“ auch direkt gefördert werden, etwa bei der Produktion von Batterien, Solarpaneelen, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseuren und von Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂.

Denn STARK soll sicherstellen, dass die Menschen und Regionen auch nach dem Kohleausstieg gute Perspektiven haben und der ökonomische, ökologische und soziale Wandel nachhaltig gelingen kann. Die Fördergebiete von STARK liegen in den noch aktiven Braunkohlerevieren wie dem Lausitzer Revier, dem Rheinischen Revier und dem Mitteldeutschen Revier sowie in den ehemaligen Braunkohlerevieren Helmstedt, dem Altenburger Land und in strukturschwachen Standorten von Steinkohlekraftwerken.

Unternehmen gestalten den Strukturwandel wesentlich mit

Bundesminister Habeck sagte dazu: „Die Unternehmen in den Revieren und an den Kraftwerksstandorten gestalten den Strukturwandel vor Ort ganz wesentlich mit. Sie schaffen und sichern Arbeitsplätze, indem sie sich und die Regionen neu erfinden oder konkret in neue Wertschöpfungsprozesse investieren. Mit der STARK-Novelle werden wir genau solche Transformationsprozesse fördern. Wir machen Strukturstärkungsmittel aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen endlich auch für direkte Unternehmensförderungen und die direkte Schaffung von Industriearbeitsplätzen nutzbar.“

Zusätzlich stehen Antragsstellenden weitere Investitionsförderungen in den Förderkategorien „Qualifikation/Aus- und Weiterbildung“, „Stärkung unternehmerischen Handelns“ und „Innovative Ansätze“ zur Verfügung.

Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier. Die Antragstellung ist beim BAFA möglich.

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