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Nationaler Energie- und Klimaplan aktualisiert © iStock / nullplus

Nationaler Energie- und Klimaplan aktualisiert

Ende August hat das Bundeskabinett den aktualisierten Nationalen Energie- und Klimaplan (NECP) für Deutschland beschlossen. Darin kann die Bundesregierung auf einige wichtige Erfolge verweisen.

Doch um die nationalen und EU-weiten Klimaziele zu erreichen, wird nicht nur die deutsche Klimapolitik laufend weiterentwickelt. Die nationalen Energie- und Klimapläne gelten EU-weit als das zentrale Monitoring-Instrument, um die Klimapolitiken der Mitgliedsstaaten vergleichbar darzustellen und aufeinander abzustimmen. Nur so können die gemeinsamen für das Jahr 2030 gesteckten Energie- und Klimaziele der EU erreicht werden.

Bereits 2020 hatten alle EU-Mitgliedsstaaten ihre jeweiligen NECPs verabschiedet, die ihre Beiträge zu den EU-Zielen festschreiben und den aktuellen Stand der Umsetzung umfassend erläutern. Dazu gehört die Darstellung in den fünf Bereichen Dekarbonisierung, Energieeffizienz, Sicherheit der Energieversorgung, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Entsprechend der EU-rechtlichen Vorgaben und weil sich seit Erstellung des ersten Plans - zum Beispiel mit Blick auf die Versorgungssicherheit sowie die Energie- und Klimaziele der EU - einiges verändert hat, haben alle Mitgliedstaaten ihre Klimapläne in diesem Jahr aktualisiert.

In Deutschland sorgen nun zahlreiche neue Gesetzespakete dafür, Hürden für den beschleunigten Ausbau Erneuerbarer Energien abzubauen. Auch wurde die Nutzung von Erneuerbaren zum „überragenden öffentlichen Interesse“ erklärt, was viele Verfahren einfacher macht und uns schneller zu einer klimaneutralen, bezahlbaren und verlässlichen Energieversorgung verhelfen soll.

2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs durch Erneuerbare Energien gedeckt werden

Die wichtigsten Ziele auf dem Weg dahin: Bis 2030 sollen 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs mit Erneuerbaren Energien produziert werden. Ebenfalls im Jahr 2030 sollen 215 Gigawatt (GW) Photovoltaik und rund 115 GW Windenergie an Land ausgeschrieben und mindestens 30 GW Windenergie auf See ausgebaut werden.

Mit dem Energieeffizienzgesetz wurde 2023 erstmalig ein sektorübergreifender Rahmen zur Steigerung der Energieeffizienz geschaffen, der Ziele entsprechend der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie festlegt. Mit der Neufassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes im Jahr 2024 und dem neuen umfassenden Klimaschutzprogramm 2023 hat die Bundesregierung ihre ehrgeizigen Klimaziele bekräftigt.

Wichtig: Auch durch die Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) bleiben die Klimaschutzziele unverändert. Es darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als bisher. Mit dem novellierten KSG werden die Treibhausgasemissionen jetzt sektorübergreifend betrachtet. So kann noch besser als bisher überprüft werden, ob Deutschland auf dem richtigen Weg zur Treibhausgasneutralität ist.

Die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist eine wesentliche Weichenstellung für die Dekarbonisierung des Gebäudesektors. Mit dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz werden die Kosten für Kohlendioxid, die im Gebäudebereich für Heizöl, für Erdgas und für weitere Brennstoffe anfallen, nun zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.

Alle im NECP genannten oder sich daraus ergebenden Maßnahmen und Strategien stehen unter Finanzierungsvorbehalt sowie unter dem Vorbehalt der finanzverfassungsrechtlichen Kompetenz und Zuständigkeit des Bundes.

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