Neue Heizungsförderung jetzt für alle
Pünktlich zum Herbst ist jetzt auch der Startschuss für die letzte noch fehlende Antragstellergruppe gefallen. Damit können nun auch Unternehmen, Eigentümerinnen und Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser sowie Wohneigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Sondereigentum die Heizungsförderung bei der KfW beantragen. Somit sind jetzt für alle beim Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder beim Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz Investitionszuschüsse von der KfW möglich - für Wohn- wie auch Nichtwohngebäude.
Zur Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten können noch fünf Prozent Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen hinzukommen – oder aber ein Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro für besonders effiziente Biomasse-Heizungen.
Bis zu 70 Prozent Zuschuss mit Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus
Wer im Eigentum wohnt, kann bereits seit Ende Februar 2024 zusätzlich einen Klimageschwindigkeits- und einen Einkommens-Bonus und damit insgesamt bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden. Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften dürfen für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum schon seit Ende Mai 2024 Anträge stellen.
Über das neue Kundenportal „Meine KfW“ gibt es bei vollständig eingereichten Unterlagen für ein förderfähiges Projekt bereits innerhalb weniger Minuten digital eine Zusage. Für Kommunen gilt bei der Antragstellung eine gesonderte Regelung. Sie können ihre Vorhaben seit 1. September 2024 im Rahmen einer Übergangsregelung bei der KfW anmelden, die bis voraussichtlich November 2024 gelten soll. Die Mittel für die Heizungsförderung kommen aus dem Klima- und Transformationsfonds des Bundes.