Energiepolitik
Überlandleitungen vor einem orangenen Himmel bei tiefstehender Sonne. © Adobe Stock / winyu

Neue Regeln für Europas Strommarkt

Günstige Erzeugungskosten und mehr Schutz vor Preisschwankungen - das sind für Verbraucher die beiden wichtigsten Punkte der europäischen Strommarkt-Reform, auf die sich die EU-Minister Mitte Oktober in Luxemburg geeinigt haben.

Die vom EU-Energierat festgelegten Regelungen zum EU-Strommarkt sollen die Lehren aus der Energie-Krise umsetzen. Im Mittelpunkt stehen dabei der Verbraucherschutz mit Blick auf schwankende Strompreise und die Kostenvorteile einer günstigeren Stromproduktion aus Erneuerbaren Energien. Das ist auch wichtig, um für den Übergang zu einem dekarbonisierten Stromsystem wettbewerbsfähige Preise in Europa zu gewährleisten.

Bundesminister Habeck sagte dazu: „Europa hat heute Handlungsfähigkeit bewiesen. Die Einigung verbessert den Zugang von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie der Industrie zu günstigen Strompreisen in ganz Europa. Das vergangene Krisenjahr 2022 hat gezeigt, dass der Europäische Strommarkt grundsätzlich funktioniert. Trotz großer Belastungen haben wir es gemeinsam geschafft, die Stromversorgung in einer der größten Stromkrisen der europäischen Geschichte sicher zu gewährleisten. Mit dem neuen Strommarktdesign stärken wir das Stromsystem jetzt weiter.“

Deutschland hat sich erfolgreich für faire europäische Strommarkt-Regeln eingesetzt

Deutschland hatte sich in den Verhandlungen dabei insbesondere erfolgreich für faire Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Strommarkt eingesetzt. Durch Regelungen, die für alle Mitgliedstaaten gelten, können nun gleiche Wettbewerbsbedingungen greifen. Darunter ist auch die Einigung zu Contracts for Difference (Stromverträge zwischen Stromerzeugern und Staat, bei denen ein oder mehrere feste Strompreise festgelegt werden). Auch für diese Differenzverträge gibt es jetzt einheitliche und klare EU-Regeln.

Die festgelegten Mechanismen und Kriterien sollen künftig von der EU-Kommission überprüft werden. Das Paket an Richtlinien und Verordnungen wird nun im Trilog mit dem EU-Parlament verhandelt und dann final beschlossen werden.

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