Klimaschutzprogramm 2023: Weichen für Klimaneutralität bis 2045 gestellt
Deutschland will bis 2045 treibhausgasneutral werden und vor diesem Hintergrund bis 2030 seine CO2-Emissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Dafür ist ein grundlegender Wandel in Wirtschaft und Gesellschaft notwendig: Mit Blick auf den voranschreitenden Klimawandel muss Deutschland schnell nachhaltiger und klimafreundlicher werden und dabei aber auch sozial-verträglich und global wettbewerbsfähig bleiben.
Um diese Transformation umzusetzen, muss sehr zügig gehandelt werden, denn allein bis 2030 müssen dafür bereits zwei Drittel aller Emissionen eingespart werden. Und zwar mit nahezu dreifacher Geschwindigkeit, wenn die dafür im Bundesklimaschutzgesetz gesetzlich festgelegten Klimaziele eingehalten werden sollen. Während im letzten Jahrzehnt die Emissionen im Durchschnitt jährlich um 15 Millionen Tonnen gesunken sind, müssen sie nun bis 2030 jedes Jahr um 36 bis 41 Millionen Tonnen sinken.
Maßnahmen für alle zentralen wirtschaftlichen Handlungsfelder
Deshalb hat die Bundesregierung am 4. Oktober 2023 ein umfassendes Klimaschutzprogramm (KSP) beschlossen. Es enthält sowohl Maßnahmen für alle zentralen wirtschaftlichen Handlungsfelder („Sektoren“) als auch sektorübergreifende Maßnahmen. Für die sechs größten Sektoren sieht es jeweils eine klare Transformations-Roadmap bis zum Jahr 2030 vor. Die Maßnahmen in den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft enthalten dabei vor allem eine Mischung aus ordnungs- und förderpolitischen Instrumenten als auch Maßnahmen im Bereich Qualifizierung oder Beratung.
Das Programm bündelt somit die fokussierten Anstrengungen der Bundesregierung, um die Erreichung der nationalen und europäischen Klimaziele bestmöglich sicherzustellen.
Viele der Maßnahmen, wie etwa Gesetzesänderungen zum Ausbau der Erneuerbaren Energien (insbesondere Wind- und Photovoltaikanlagen) oder das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“, sind bereits umgesetzt. Weitere Maßnahmen, wie die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes mit der Heizen-mit-Erneuerbaren-Regelung, wurden zwischenzeitlich beschlossen. Das Gesetz zur bundesweiten Wärmeplanung ist derzeit im parlamentarischen Verfahren. Die Einführung von Klimaschutzverträgen zur Reduktion der CO2-Emissionen in energieintensiven Branchen wurde auf den Weg gebracht.
Verkehrssektor: wichtige Schritte zur Dekarbonisierung eingeleitet
Auch für den Verkehrssektor sind wichtige Schritte zur Dekarbonisierung eingeleitet worden: Neben dem Deutschlandticket stehen der Ausbau und die Modernisierung der Bahninfrastruktur im Fokus. Das Ende des Verbrenner-Motors bis 2035 wurde beschlossen. Das Ladesäulennetz wird dafür nun zügig ausgebaut. Im Transportgewerbe ist die CO2-Differenzierung der LKW-Maut ein zentrales Instrument zur Reduktion der Treibhausgase. Dennoch ist der Handlungsbedarf im Verkehrssektor weiterhin am höchsten.
Die im Programm enthaltenen Maßnahmen sollen dazu führen, dass die derzeit noch existierende Klimaschutzlücke zum Klimaziel 2030 um 80 Prozent (von 1.100 Megatonnen CO2-Äquivalente auf 200 Megatonnen CO2-Äquivalente) verringert wird. Es ist nun wichtig, dass die Umsetzung der im Programm enthaltenen Maßnahmen konsequent und wirksam erfolgt. Weitere Anstrengungen zur Schließung der gesamten Klimaschutzlücke werden notwendig sein. Mit dem Klimaschutzprogramm sind nun jedoch die entscheidenden Weichen für die Dekarbonisierung der Wirtschaft und das Ziel der Klimaneutralität im Jahr 2045 gestellt.