Weniger Bürokratie, mehr Tempo
Ein Paket voller energiegeladener Ideen soll die Ausbauziele für Photovoltaik (PV) in Deutschland bis 2030 sichern. Dafür steckt das am 16. August 2023 im Kabinett verabschiedete Gesetzespaket den Kurs ab. Es enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die den Ausbau auf deutschen Dächern und in der Fläche voranbringen sollen. Dabei teilen sich Dach und Freifläche die Zubau-Ziele etwa hälftig. Und die sind ambitioniert: von 7,5 Gigawatt im Jahr 2022 auf 22 Gigawatt ab dem Jahr 2026.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
Balkon-PV-Anlagen sollen dafür zukünftig möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt. Unter anderem wird der Anschluss einfacher möglich.
Innerhalb eines Gebäudes kann PV-Strom künftig ohne großen bürokratischen Aufwand geliefert werden. Auch die Weitergabe von PV-Strom zum Beispiel an Wohn- und Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer soll weitestgehend von Lieferantenpflichten ausgenommen sein. Die Betreiber der PV-Anlagen sind insbesondere von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit.
Der Mieterstrom wird mit dem Solarpaket nun auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren wird auf Anlagen bis 30 Kilowatt (kW) (bisher: 10,8 kW) ausgeweitet.
Die Vorgaben zur technischen Ausstattung kleinerer Anlagen bis 25 Kilowatt werden gelockert. Die Direktvermarktung wird dadurch günstiger. Auch die Möglichkeit zur Förderung von Anlagen auf Gebäuden im Außenbereich wird erweitert.
Die Regelungen für die umfangreichen Erneuerungen von bestehenden Anlagen werden deutlich verbessert. Effizientere Module können jetzt auch eingesetzt werden, wenn an den „alten“ kein Schaden vorliegt. Für Freiflächenanlagen wurde der Ersatz von Modulen bereits im vergangenen Jahr neu geregelt.
Außerdem enthält das Paket umfassende Regelungen, um den Freiflächenausbau noch besser mit den Belangen des Naturschutzes und der Landwirtschaft in Einklang zu bringen. Besonders gefördert wird die „Parkplatz-PV“ als sogenannte besondere Solaranlage. Durch eine Privilegierung im Rahmen der EEG-Ausschreibungen müssen immer zuerst Parkplatz-PV-Anlagen vor den weiteren besonderen Solaranlagen (Agri, Moor, Floating) bezuschlagt werden, sofern diese die Ausschreibungsvoraussetzungen erfüllen. Auch die Förderung der weiteren besonderen Solaranlagen wurde deutlich verbessert.
Eine weitere Zusammenfassung zum Solarpaket finden Sie hier, einen ausführlichen Artikel zum Thema mit allen Maßnahmen im Überblick hier.